Auf den Vorderknien grasende Schafe sind das typische Bild für Moderhinke. Verursacht wird die Erkrankung durch das Bakterium Dichelobacter nodosus. Innert maximal fünf Jahren soll der Anteil an Moderhinke-positiven Betrieben in der Schweiz mithilfe des nationalen Bekämpfungsprogramms auf unter ein Prozent sinken. Im Oktober 2025 ging es in die zweite Untersuchungsperiode des Bekämpfungsprogramms. Das sollten Sie wissen, wenn ihre Herde positiv ist:
Beprobung: Wann und wie viele Tiere?
Beprobt werden alle Schweizer Schafhaltungen im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 31. März. Von wie vielen Tieren pro Betrieb eine Tupferprobe genommen wird, hängt von der Tieranzahl (inkl. Lämmer) ab.
≤ 20 Schafe: alle Tiere
21-30 Schafe: 20 Tiere
> 30 Schafe: 30 Tiere
Werden die Tiere einer Schafhaltung an verschiedenen Standorten gehalten, ohne direkten Kontakt zueinander zu haben, wird jeder Standort (Kompartiment) als Herde betrachtet und für jede Herde muss gemäss Schema oben eine entsprechende Anzahl Tupferproben genommen werden.
2. Konsequenzen eines positiven Befunds
Eine positive Schafhaltung wird unter einfache Sperre 1. Grades gestellt und erhält zudem den Moderhinke-Status «gesperrt», der in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ersichtlich ist. Bis der Betrieb erfolgreich saniert wurde, darf kein Tier zu- oder verkauft und auch sonst kein Tier bewegt werden, ausser auf direktem Weg zum Metzger.[ REL 1]
3. Sanierung
Die Sanierung basiert auf drei Säulen:
Korrekter Klauenschnitt:
Der Moderhinke Erreger überlebt nur unter Luftabschluss. Mit einem fachgerechten Klauenschnitt wird erkranktes Klauenhorn entfernt und eine weitere Vermehrung des Erregers verhindert. Zudem erhöht ein gut gepflegtes Klauenhorn die Wirkung des Klauenbads.
Um eine Übertragung des Erregers während des Klauenschneides zu verhindern, gelten folgende Massnahmen:
- Einweghandschuhe anziehen und diese regelmässig wechseln
- Gesunde Tiere zuerst, kranke Tiere am Schluss
- Klauenschneiden auf hartem Bodem durchführen
- Werkzeug zwischen den Tieren desinfizieren
- Abgeschnittenes Horn über den Kehricht und nicht auf dem Miststock entsorgen
Wiederholte Klauenbäder:
Empfohlen sind zwei Klauenbäder pro Woche mit einer Mittelkonzentration von sechs Prozent. Desintec Hoofcare Special D ist aktuell das einzig zugelassene Klauenbadmittel zur Moderhinke-Sanierung. Die Anzahl nötiger Bäder variiert laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) je nach Ausgangslage. Durchschnittlich sind rund zwölf Klauenbäder über sechs Wochen erforderlich. Die Tiere müssen 10 Minuten im Bad stehen und anschliessend eine Stunde auf einem trockenen, sauberen und festen Untergrund stehen, damit das Mittel trocknen und einwirken kann. Wichtig ist zudem: Die Tiere sollten nicht über den gleichen Weg in den Stall oder auf die Weide getrieben werden, wie sie gekommen sind, werden die Tiere mit dem Anhänger zum Behandlungsort gefahren, sollte dieser vor der Rückfahrt sauber gereinigt werden.
Massnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion:
Nach einer erfolgreichen Sanierung ist eine konsequente Biosicherheit entscheidend, dazu zählen:
- Tiere nur aus Betrieben mit dem Status «Moderhinke-frei» zukaufen. Der Moderhinke-Status ist in der TVD ersichtlich.
- Zugekaufte Tiere, Mietböcke oder ausgeliehene Böcke nicht direkt in die Herde lassen, sondern zuerst in Quarantäne und idealerweise durch das Klauenbad lassen. Gleiches gilt für Tiere von Märkten, Ausstellungen und nach Sömmerung.
- Besuchern, Tierärzten, Klauenpflegern, Scherer stalleigene Schuhe geben oder Schuhe vor dem Betreten der Weide oder des Stalls desinfizieren lassen
- Weiden erst nutzen, wenn seit mindestens vier Wochen keine fremden Schafe darauf gehalten wurden.
4. Nachkontrolle
Die Nachbeprobung darf laut BLV frühstens zehn Tage nach dem letzten Klauenbad und frühestens drei Wochen nach dem letzten positiven Befund erfolgen. Sind bei allen Schafen alle Klauen abgeheilt, sollten vor der Anmeldung zur Nachbeprobung noch weitere zwei Bäder durchgeführt werden.
