120 Franken, so viel kostet im Aargau die jährliche Hundetaxe. Die Einnahmen fliessen an den Kanton und zu einem grösseren Teil an die Gemeinden. Von der Steuer befreit sind lediglich verschiedene Arbeitshunde mit besonderen Funktionen wie Blindenführhunde, Katastrophen- und Lawinensuchhunde, Schweisshunde oder Diensthunde. Nicht aber Herdengebrauchshunde wie Treib- und Hütehunde oder Herdenschutzhunde. Das wollten mehrere Aargauer Grossräte unter Leitung von Ralf Bucher ändern und reichten im Mai 2023 eine Motion ein. Anfang November wurde dieser im Grossrat mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Strenge Auflagen
Gegen den Willen der Regierung, welche den Vorstoss nur als Postulat überwiesen haben wollte. Die Regierung wollte lediglich offiziell vom Bundesamt für Umwelt anerkannte Herdenschutzhunde mit entsprechender Ausbildung von der Steuer befreien. Davon gibt es im Kanton erst fünf von einem einzigen Halter. Für Hütehunde wollte die Regierung für die Steuerbefreiung strenge Bedingungen festlegen, wie Prüfnachweis der Swiss Sheep Dog Society oder Agridea, zudem müssten die Halter eine professionelle Nutztierhaltung betreiben und direktzahlungsberechtigt sein. Geschätzt wurde, dass es im Kanton rund 100 Herdengebrauchshunde gibt, auf professionellen Tierhaltungsbetrieben allerdings nur rund die Hälfte.
Nicht nur Hofhunde
Motionär Ralf Bucher, gleichzeitig Geschäftsführer des Bauernverbands Aargau, machte in der Ratsdebatte geltend, dass nicht nur auf einem Landwirtschaftsbetrieb gemeldete Hunde wichtig seien. Sondern auch solche, die im Sommer Arbeitseinsätze als Treib- und Hütehunde auf einer Alp ausführen oder im Winter grössere Schafherden beaufsichtigen, zügeln oder bewachen.
Wohl erst ab 2025
Der Grossrat entschied deshalb, dass Herdengebrauchshunde generell von der Hundesteuer befreit werden sollen. Die Aargauer Regierung muss nun die Hundeverordnung anpassen, wofür ihr zwei Jahre Zeit bleiben. Die Steuerbefreiung könnte so wohl frühestens ab 2025 in Kraft treten.
Steuern in Luzern und Schwyz
Im Kanton Schwyz beträgt die Hundesteuer für mindestens vier Monate alte Hunde 100 Franken. Für Nutzhunde sind 40 Franken zu zahlen, das sind Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft sowie Jagdhunde. Keine Steuer ist für Arbeitshunde mit besonderen Funktionen wie Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunde zu leisten.
Solche Ausnahmen gelten auch im Kanton Luzern. Hier beträgt die Hundesteuer ansonsten wie im Aargau 120 Franken und gilt für mindestens sechs Monate alte Hunde. Weniger zahlen müssen die Halter von Hofhunden auf Landwirtschaftsbetrieben, nämlich 40 Franken. Die Gemeinden können zudem die Steuer halbieren, wenn Hunde zum Schutz eines einsam gelegenen Gebäudes gehalten werden. Und auf Gesuch die Steuer ganz oder teilweise erlassen.