Man begrüsse zwar, dass der Bundesrat das Unbehagen der Bevölkerung gegenüber der Massentierhaltung offenbar wahrnehme, schreibt der Verein «Ja zur Initiative gegen Massentierhaltung» in einer Mitteilung. Der vorgelegte Gegenvorschlag wiederhole aber mehrheitlich nur bereits bestehende Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Zudem wird bemängelt, dass er keine Einschränkung des Imports vorsieht. 

Symbolische Anerkennung ohne Wirkung

Die Initianten befürchten, dass die vorgeschlagene Neuformulierung von Artikel 80 der Bundesverfassung, wie ihn der Gegenvorschlag vorsieht, keine konkrete Wirkung auf den Schutz insbesondere von Nutztieren haben wird. 

Der Bundesrat habe lediglich einige unbestimmte Rechtsbegriffe wie «tierfreundliche» Unterbringung oder «schonende» Schlachtung eingefügt. 

Viel Spielraum für Lobbyinteressen

Weiter ist der Verein besorgt, die Tierwohl-Programme RAUS und BTS könnten aufgeweicht werden. Die Formulierung  «Das angestrebte Schutzniveau soll zwar erhöht werden, es müssen jedoch nicht alle heute geltenden Standards der freiwilligen Anreizsysteme übernommen werden.» lasse grossen Spielraum für Lobbyinteressen. Hier müssten aus Sicht der Initianten generell gültige Richtlinien festgelegt werden. So sei es geradezu eine Einladung, die Umsetzung auf Gesetzesebene möglichst stark zu verwässern.

Verbessern, oder indirekten Gegenvorschlag erarbeiten

Es gebe nun zwei Möglichkeiten: 

  • Entweder den bestehenden Gegenentwurf verbessern (Ziele der Initiative, insbesondere die Importklausel, integrieren)
  • Oder einen indirekten Gegenentwurf erarbeiten (zur direkten Umsetzung der von der Initiative geforderten Tierschutz-Verbesserungen)