Ab dem 1. Juni 2023 erhalten Freiberger (FM) Zuchtstuten nur noch die Erhaltungsprämie (Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status), wenn das Fohlen einen Inzuchtgrad von 10 % nicht überschreitet. Zur Berechnung dieses Inzuchtgrades fordert der Bund in der Tierzuchtverordnung den Einbezug von mindestens drei Generationen. [REL 1] Der Schweizerische Freibergerverband (SFV)…

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