Beim Feldtest im bernischen Schwarzenburg sorgte die Zusammensetzung der Richterkommission für Diskussionen. Die Weisungen des Schweizerischen Freibergerverbands (SFV) sehen grundsätzlich die Anwesenheit von zwei anerkannten Rassenrichtern vor. In diesem Fall bestand die Kommission jedoch aus einem Richter im ersten Amtsjahr sowie einer kantonalen Richterin. Genau das wirkt wie ein klarer Verstoss gegen die eigenen Vorgaben des Verbands. Die BauernZeitung hat nachgefragt, wie es zu dieser Konstellation kam und was sie für die Gültigkeit der Resultate bedeutet.

Ausnahme in Schwarzenburg

Die Richterlage ist laut SFV derzeit angespannt. Im letzten Jahr schieden zwei Rassenrichter vorzeitig aus, weshalb sich die Zahl der aktiven Richter nun auf sieben beläuft, ergänzt durch drei Neulinge im ersten Jahr. Zwei von ihnen traten ihr Amt sofort an, um entstandene Lücken zu schliessen, die dritte Person absolviert ihr Ausbildungsjahr, um künftig einen Richter zu ersetzen, dessen Amtszeit 2026 endet. Alle drei wurden von der Delegiertenversammlung rechtsgültig als Rassenrichter bestätigt. Vor diesem Hintergrund kam es in Schwarzenburg zu einer Ausnahme.

Gefragt danach, warum der Feldtest trotz der ungewöhnlichen Besetzung durchgeführt wurde, erklärt Pauline Queloz, Geschäftsführerin des SFV: «In diesem Fall standen nicht genügend erfahrene Richter zur Verfügung. Eine kurzfristige Absage wäre äusserst problematisch gewesen, da 39 Pferde angemeldet waren, die Organisatoren seit Wochen alles vorbereitet hatten und die Züchter ihre Teilnahme zugesagt hatten. Wir haben uns deshalb für eine pragmatische Lösung entschieden, ohne die Qualität und Unparteilichkeit des Urteils zu gefährden.» Der Verband weist darauf hin, dass beide eingesetzten Richter über die nötige Ausbildung verfügen, regelmässig an Fortbildungen teilnehmen und rechtsgültig als Exterieurrichter anerkannt sind.

Ist das regelkonform?

Doch wie sieht es mit der Reglementskonformität eines solchen Tests aus? Hier stellt Pauline Queloz klar: «Das von der Delegiertenversammlung bestätigte Feldtestreglement enthält keine Bestimmung, dass zwingend zwei Rassenrichter anwesend sein müssen. Diese Vorgabe findet sich ausschliesslich in den internen Weisungen zur Organisation. In Ausnahmefällen, wenn keine andere Lösung möglich ist, weichen wir davon ab.» Es sei zudem nicht das erste Mal, dass ein Richter im ersten Jahr seiner Tätigkeit für einen Feldtest mobilisiert worden sei. Der Verband achte jedoch darauf, dass stets zwei Personen die Noten vergäben, um Objektivität und Transparenz sicherzustellen.

Bleibt die Frage, ob die unter diesen Umständen erzielten Resultate nicht automatisch anfechtbar sind. Auch hier gibt Queloz Entwarnung: «Das Reglement sieht dazu keine Bestimmungen vor. Der Feldtest in Schwarzenburg bleibt gültig, da er unter der Ägide des SFV mit einer validierten Kommission durchgeführt wurde. Zwar war die Zusammensetzung nicht optimal, aber korrekt.» Tatsächlich habe sich nur ein einzelner Züchter unzufrieden gezeigt, während die übrigen 38 Teilnehmer die Resultate akzeptierten. Weder die Organisatoren noch der Verband hätten weitere Reklamationen erhalten, und kein Züchter habe sein Pferd mit dem Hinweis verweigert, dass die Kommission nicht ordnungsgemäss zusammengesetzt sei.

Unterschiedliche Messlatten?

Gefragt danach, ob der SFV nicht mit zweierlei Mass messe – streng gegenüber Züchtern bei Verstössen gegen Fristen oder Formalitäten, nachsichtiger mit sich selbst – antwortet Pauline Queloz: «Wie bei jedem Feldtest hätten die Züchter die Möglichkeit gehabt, die am Tag der Veranstaltung vergebenen Noten anzufechten. Es gingen jedoch keine Einsprüche ein. Die Zusammensetzung der Kommission, selbst in dieser aussergewöhnlichen Situation, beeinträchtigte den Wert der Ergebnisse nicht.»

Welche Konsequenzen zieht der Verband nun aber aus diesem Fall? Queloz betont: «Der Test wurde rechtsgültig durchgeführt. Es handelte sich um eine Ausnahmeentscheidung. In Zukunft wird der SFV wieder vollständige Richterkollegien einsetzen und damit eine vorschriftsgemässe Besetzung weitestgehend sicherstellen.»

Hohe Priorität: Glaubwürdigkeit

Und wie will der Verband sicherstellen, dass die Glaubwürdigkeit der Feldtests nicht leidet, wenn Züchter den Eindruck gewinnen, dass Regeln nach Belieben ausgelegt oder umgangen werden? «Die Glaubwürdigkeit hat oberste Priorität. Im Fall Schwarzenburg ging es letztlich um die Unzufriedenheit eines einzelnen Züchters. Hätten wir auch nur den geringsten Zweifel an der ordnungsgemässen Durchführung oder an der Objektivität der Beurteilung gehabt, hätten wir den Test nicht durchgeführt», betont die SFV-Geschäftsführerin weiter.