Vom 1. bis 21. März 2023 wird der Fall des mutmasslichen Tierquälers Ulrich K. vor dem Bezirksgericht Arbon verhandelt. Ihm wird eine Vielzahl von Delikten vorgeworfen, unter anderem mehrfache Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Verleumdung, mehrfache Gefährdung des Lebens.
Trauriger Höhepunkt im August 2017
Ulrich K. beschäftigt die Thurgauer Behörden seit über 30 Jahren. Immer wieder bedrohte er Beamte oder verweigerte Kontrolleuren den Zutritt zu seinem Betrieb – unter anderem unter Androhung von Waffengewalt.
Im August 2017 machte der Fall Hefenhofen schweizweit Schlagzeilen, als Bilder von abgemagerten und toten Pferden an die Öffentlichkeit gelangten. Tagelang demonstrierten Tierschützer vor dem Betrieb und in der Thurgauer Hauptstadt Frauenfeld. Der Druck auf die Behörden wurde schliesslich so gross, dass die Polizei den Betrieb am 7. August 2017 zwangsräumte und Ulrich K. festnahm. Sechs Jahre später kommt nun also zum Prozess.
Weitere Angeklagte vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Hinzu kommen Geldstrafen, Bussen und Schadenersatzforderungen von über 27'000 Franken. Ebenso fordert die Staatsanwaltschaft ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot in der Tierhaltung für Ulrich K.
Nebst dem Hauptangeklagten müssen sich weitere Personen vor Gericht verantworten. Zwei Mitarbeitern einer lokalen Metzgerei wird vorgeworfen, kranke und verletzte Ferkel nicht getötet, sondern an Ulrich K. in die Mast gegeben zu haben. Später hätten sie die Tiere für die Schlachtung wieder zurückgenommen. Damit hätten sie Kenntnis von den Missständen auf dem Hof gehabt, heisst es in der Mitteilung des Bezirksgerichts Arbon. Die beiden Männer müssen sich wegen mehrfacher Tierquälerei, gewerbsmässiger Wiederhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und mehrfache Unterdrückung von Urkunden verantworten. Die Verhandlungen finden unter Polizeischutz statt.