Hat der Wolf Nutztiere gerissen, bleibt den Tierhaltern nur das Hoffen auf eine angemessene Entschädigung. Dafür muss nachgewiesen werden, dass das Tier tatsächlich dem Wolf zum Opfer fiel. Sind zugleich Gänsegeier im Gebiet, wird es heikel: Innert kurzer Zeit lassen sie vom Kadaver nur noch blanke Knochen übrig. «Der Gänsegeier macht es für uns schwierig», sagt der Luzerner Wildhüter Daniel Schmid. Er betreut das…

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