Im Dezember 2019 entzog das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil mit sofortiger Wirkung (wir berichten). Eine Studie des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) von Mitte Februar zeigt nun aber, dass die Abbauprodukte des Wirkstoffes (Metaboliten) im Trinkwasser aus toxikologischer Sicht nicht giftig sind.

Rückstände im Wasser «nicht relevant»

Obwohl Chlorothalonil als solches giftig ist, sind es die Metaboliten, welche im Berner Trinkwasser am häufigsten enthalten sind, nicht. Das BLV stufte diese Rückstände als «nicht relevant» ein. Für diese Kategorie gilt ein hundertmal höherer Grenzwert. Also 10 statt 0,1 Mikrogramm pro Liter, wie der Bund berichtet.

Langfristige Erhaltung von sauberem Trinkwasser

In dieser Anschauung gäbe es im Kanton Bern gar kein Trinkwasserproblem. Die geltenden Höchstwerte werden zwar überschritten, jedoch müssten die Grenzwerte angepasst werden, da ja nur «nicht relevante» Metaobliten enthalten sind. Das BLV kontert jedoch: Es gelte der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm, da Chlorothalonil als krebserregend eigestuft ist. Es gehe auch um die längerfristige Erhaltung von sauberem Trinkwasser.

 

Chronik zu Chlorotahlonil: Was bisher geschah und beschlossen wurde

Die Diskussion um den Wirkstoff Chlorothalonil begann im Sommer 2019. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Ereignisse. Mehr erfahren