Dass der Schutz gelockert werden soll, haben bereits beide Räte entschieden: Die Behörden sollen Tiere künftig zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Umstritten sind aber noch die Bedingungen.

Der Bundesrat möchte die Abschüsse zulassen, wenn grosser Schaden droht und wenn dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann. Der Nationalrat will eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden ermöglichen - und auch dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.

Im Ständerat wird das zu reden geben. Die vorberatende Kommission beantragt ihm, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Der Entscheid fiel allerdings knapp mit 6 zu 5 Stimmen. Der Abschuss von Wölfen soll jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen.

Neuer Entscheid zum Biber

Nicht nur dem Wolf geht es an den Kragen. Der Bundesrat soll die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Offen ist noch, ob Biber und Luchs im Gesetz erwähnt werden sollen.

Beim Biber haben sich bereits beide Räte dafür ausgesprochen. Die Ständeratskommission möchte nun aber darauf zurückkommen und den Biber aus dem Gesetz streichen. Beim Luchs folgte die Kommission dem Nationalrat, der diesen nicht im Gesetz erwähnen will.

Beschwerderecht einschränken

Auch bei der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts schloss sich die Ständeratskommission dem Nationalrat an: Das Beschwerderecht soll eingeschränkt werden, wenn es um den Abschuss einzelner Problemtiere geht. Einverstanden ist die Kommission ferner damit, dass die Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen sollen. In der ersten Beratungsrunde hatte sich der Ständerat dagegen ausgesprochen.

Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben. Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.