Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) macht sich stark für eine solide Absicherung der Frauen auf den Betrieben. Empfehlenswert ist die Deklaration eines AHV-Einkommens für die Partnerin. Die Altersvorsorge der AHV kann durch den Abschluss einer zusätzlichen Vorsorge in der 2. und 3. Säule (Risiko und Ersparnis) ergänzt werden. 

Im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) ist erstmals eine minimale Lösung zum Risikoschutz der Ehepartner vorgesehen. Die AP 22+ hat zum Ziel, die Absicherung der Risiken, wie beispielsweise Erwerbsausfall wegen Krankheit und Unfall sowie Vorsorge für Risiko Tod und Invalidität, abzusichern. 

 

Einkommen aufteilen

Je nach Situation lohnt es sich, die Einkommen zwischen den Ehegatten aufzuteilen.

Zwei Möglichkeiten bestehen:

  1. Die Deklaration eines AHV-Lohnes für die mitarbeitende Ehegattin oder Lebenspartnerin. Dies ist administrativ der einfachste Weg.
  2. Beide im Betrieb arbeitenden Personen deklarieren sich als Selbständigerwerbende mit entsprechendem Einkommen. Die Frau ist Mitbewirtschafterin mit einem separat abgerechnetem Betriebszweig. 

Jederzeit der richtige Schutz 

Für Bauernfamilien ist es von grösster Bedeutung, für alle Familienmitglieder und für jeden Lebensabschnitt den richtigen Vorsorgeschutz einzurichten: 

  • Für Personen ohne Verpflichtung gegenüber Hinterlassenen: In erster Linie ist eine zweckmässige Deckung bei Invalidität als Rente von Bedeutung.
  • Personen mit Kindern und/oder mit Ehe-, Konkubinats- oder eingetragenen Partnern: Sie benötigen zusätzlich einen angemessenen Todesfallschutz. In allen wichtigen Lebensphasen, insbesondere wenn sich im Leben etwas verändert, zum Beispiel bei der Hofübernahme oder bei einer anderen bedeutenden Investition, ist durch den Abschluss einer passenden Versicherung darauf hinzuwirken, dass die hohen finanziellen Verpflichtungen auch bei Invalidität oder nach einem Todesfall von den Hinterbliebenen finanziell getragen werden können.

 

 

Die Schweizer Wohnbevölkerung erhält die Grunddeckung für die Risiken Tod und Invalidität sowie für das Alter über die staatlichen Sozialwerke AHV/IV. Frauen steht ab 64, Männern ab 65 Jahren die einfache Altersrente zu. Die Höhe der versicherten Leistungen variiert zwischen der Minimalrente von monatlich 1185 Franken und der Maximalrente von 2370 Franken.

Achtung vor Minimalrente 

Grundlage für die Rentenbemessung ist das während der Beitragspflicht erzielte AHV-Einkommen, das um allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften erhöht wird. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Elternteile mit Kindern bis 16 Jahre.

Betreuungsgutschriften können für die Betreuung von stark pflegebedürftigen Familienangehörigen geltend gemacht werden. Diese Gutschriften werden zwischen beiden Partnern geteilt, auch wenn sich nur ein Elternteil um die Kinder gekümmert hat und keine berufliche Tätigkeit ausübte bzw. kein Einkommen hatte.

Die AHV/IV-Beitragspflicht der nicht erwerbstätigen ­Ehepartner ist erfüllt, sofern die erwerbstätigen Partner, ­mindestens den doppelten Minimalbeitrag leisten (992 Franken pro Jahr). Ansonsten kann es ­Beitragslücken geben. 

  • Erster Rentenfall: Für Bäuerinnen ohne eigenes Einkommen fällt die Leistung der 1. Säule, oftmals sehr tief aus, wenn der Ehemann noch keine AHV/IV-Rente bezieht. Es wird häufig die Minimalrente bezogen, im Falle von Beitragslücken sogar weniger.
  • Zweiter Rentenfall: Hier sieht es für die Bäuerin besser aus. Er entsteht, wenn beide Ehepartner das AHV-Rentenalter erreichen. Zu diesem Zeitpunkt kommt das Splitting zur Anwendung, wobei sämtliche, während der Ehe erzielten AHV-Einkommen je hälftig aufgeteilt werden. Das Splitting wird vorgenommen, sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben, wenn eine verwitwete Person Anspruch auf eine Altersrente hat oder wenn die Ehe geschieden wird.

 

Nützliche Tipps

Beratungs- und Versicherungsangebot des Schweizer Bauernverbands nutzen:

Im Vordergrund steht die landwirtschaftliche Versicherungs- und Vorsorgeberatung, die von den Agrisano-Regionalstellen angeboten wird. Diese sind bei den kantonalen Bauernverbänden angegliedert.

Empfehlungen der Agrisano:

  1. Alle fünf Jahre die Vorsorge und Steuerplanung anpassen.
  2. Bei Hofübergaben, -übernahmen und vor Investitionen die Versicherungen zwingend überprüfen.
  3. Familiäre Veränderungen, wie Heirat, Kinder, Scheidung oder Todesfall in die Planung einbeziehen.
  4. Die ganze Familie oder mindestens beide Partner beteiligen sich an der Diskussion.

Die Website des Schweizerischen Landfrauen- und Bäuerinnenverbands konsultieren:

Auf der Website des Verbands sind in der Rubrik «Frau und Mann» unter dem Stichwort «Soziale Absicherung» viele nützliche Informationen gelistet. Ausserdem gibt es eine Liste mit Fachpersonen.

Planen und sparen:

Abhängig von den verfügbaren Geldmitteln, kann die Altersvorsorge durch den Abschluss einer Sparvorsorge verbessert werden. Hat die Bäuerin ein eigenes AHV-Einkommen, kann auch sie Beiträge in die steuerbegünstigte, berufliche Vorsorge einzahlen. Es ergeben sich Vorteile wie steuerliche Ersparnisse, Mutterschaftsentschädigung, bessere Leistungen. Unter Berücksichtigung der Gesamtbedürfnisse der Bauernfamilie ist zwischen «Investitionen in die Altersvorsorge» und «Investitionen in den Betrieb» das richtige Gleichgewicht zu finden. Dabei ist auch der langfristigen Steuerplanung die nötige Beachtung zu schenken. 

Nützliche Links: