Das Bezirksgericht hatte am 22. November 2019 den Luzerner Spitzenspringreiter wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt. Es bestrafte Estermann damit härter, als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Der Springreiter soll seine Stute mit der Dressurpeitsche verletzt haben

Für das Bezirksgericht, das am Dienstag die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlichte, besteht an der Schuld Estermanns kein Zweifel. Die Beweislage sei geradezu erdrückend. Ein anderer Täter, ein Komplott durch die Hauptbelastungszeugen oder eine Selbstverletzung der Pferde könne vernünftigerweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Estermann wird vorgeworfen, dass er der Stute "Castlefield Eclipse" 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teils blutende Verletzungen zugeführt habe. Den Wallach "Lord Pepsi" soll er zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche traktiert haben.

Von einem Angestellten fotografiert

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter des Beschuldigten. An der Echtheit der vom Anzeigesteller gemachten Fotos und an dessen Schilderungen gebe es keine echten Zweifel, schreibt das Gericht. Die vom Angestellten gemachten Schilderungen der Peitschenhiebe an "Castelfield Eclipse" würden durch einen Tierarztbericht bestätigt.

Das Gericht stuft auch die Aussagen anderer Zeugen als grundsätzlich glaubwürdig ein. Diese hätten sich um Sachlichkeit bemüht, niemand habe Estermann unnötig belasten wollen.

Entlarvend war für das Gericht das Aussageverhalten des Beschuldigten. Konfuse und an den Haaren herbeigezogenen Aussagen hätten ihn völlig unglaubwürdig gemacht. Er habe die Züchtigung der Pferde beschönigt und mit Begriffen wie "Peitschli" und "Chräbeli" verharmlost.

Nicht aus Böswilligkeit gehandelt

Das Gericht hält dem Springreiter zu Gute, dass er nicht aus Böswilligkeit, sondern wegen seines "übermässigen Ehrgeizes" die Tiere gequält habe. Übersteigerter Ehrgeiz könne durch den hohen Leistungsdruck im professionellen Reitsport mitbegründet sein, schreibt es. Unzulässige Trainingsmethoden seien auf der internationalen Spitzenebene eventuell nicht unüblich. Dies alles begründe indes keine Entschuldigung. Der Reiter trage die volle Verantwortung für das Wohl des Pferdes.

Für das Bezirksgericht braucht es auch bessere Kontrollen. Dass diese nicht genauer ausfallen würden, trage zu solchen Exzessen bei, heisst es im Urteil. Der Ausfall eines Springpferdes oder auffällige Narben müssten fundierter abgeklärt werden.

Beschuldigter legte Berufung ein

Für die gesamte tierschutzspezifische Problematik des professionellen Reitsports sollte der Beschuldigte in der Öffentlichkeit nicht zum alleinigen Sündenbock statuiert werden, schreibt das Gericht. Es gebe offenbar viele, die sehr lange Zeit weggeschaut und nicht gehandelt hätten, trotz ihrer Mitverantwortung für das Wohl der Pferde.

Der Beschuldigte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, dieses ist somit noch nicht rechtskräftig. Für Estermann gilt somit die Unschuldsvermutung.