Zwischen dem 1. November und dem 15. Februar ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (inkl. Schneckenkörner) verboten. Für Behandlungen ab dem 1. November braucht es eine Sonderbewilligung. Falls die Meteobedingungen in der ersten Novemberwoche noch günstig sind, kann für gut begründete Situationen eine Sonderbewilligung bei den Fachstellen beantragt werden. Spritzschrank-Inventar aufräumen Vor Wintereinbruch…

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