Seit 2015 gelten in der Schweiz Blühstreifen für die Förderung von Bestäubern und anderen Nützlingen als beitragsberechtigt. Mit dem damals neu eingeführten Typ der Biodiversitätsförderfläche (BFF) wurde der Anreiz geschaffen, das Nahrungsangebot für Honig- und Wildbienen und weitere Bestäuber in Agrarlandschaften zu verbessern. Beschlossen wurde dies im Rahmen des Nationalen Massnahmenplans für die Gesundheit der…
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