Die momentan milden Temperaturen und stabilen Wetterverhältnisse verführen zu diversen Arbeiten auf dem Acker. Trotz dieser Bedingungen müssen aber auch die Verhältnisse im Boden berücksichtigt werden. Das Bodenmessnetz der Schweiz zeigt, dass der Boden vielerorts noch zu nass für das Befahren, geschweige denn Bearbeiten ist. Auf dem Feld kann die Befahrbarkeit mittels einer 20–30 cm tiefen Spatenprobe überprüft werden. Wenn die Erdprobe schmiert und sich zu einem festen Klumpen kneten lässt, muss mit dem Befahren des Bodens zugewartet werden. Genug abgetrocknete Verhältnisse sind das A und O bei den Vorarbeiten für Rüben. Nasse Bedingungen führen zu Verdichtungen, woraus gravierende Folgen für die Kultur entstehen.
Begrünung vernichten
Sobald die Bodenbedingungen stimmen, können Arbeiten wie die allfällige Vernichtung der Winterbegrünung oder die Grundbodenbearbeitung erfolgen. Bei der Beseitigung der Begrünung stehen sowohl mechanische (bspw. schneiden, mulchen, walzen) als auch chemische Vernichtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Beim Herbizidlosprogramm ist die Anwendung von Herbiziden vor der Saat nicht zulässig. Daher muss in einem solchen Fall auf eine Glyphosatanwendung vor der Rübenaussaat verzichtet oder vorgängig das Programm abgemeldet werden.
Keine zu frühen Saaten
Für die Grundbodenbearbeitung kommen meist Pflug oder Grubber zum Einsatz. Beide Verfahren weisen spezifische Vor- und Nachteile auf. Der Pflug eignet sich besonders zur mechanischen Unkrautregulierung und begünstigt im Frühjahr eine rasche Erwärmung des Bodens. Die Mulchsaatvariante hingegen wirkt wassersparend und trägt eher zu einem gut abgesetzten, tragfähigen Saatbett bei.
Trotz des momentan verführerischen Wetters sollte mit einer allfälligen Rübenaussaat noch zugewartet werden, bis der Boden genug abgetrocknet ist und eine Mindesttemperatur von 8 °C erreicht hat. Die Zuckerrübenaussaat ist frühestens ab Mitte März ins Auge zu fassen, da bei einem früheren Zeitpunkt zu hohe Risiken bestehen.