Schweizweit werden im gesamten Maisanbaugebiet an vorgegeben Standorten rund 200 Pheromon-Klebefallen aufgestellt. Im Kanton Solothurn seien seit Anfang Juli acht Fallen aufgestellt, schreibt der Solothurner Bauernverband (SOBV). Die langjährige Überwachung zeige, dass sich der Maiswurzelbohrer von Jahr zu Jahr weiter ausbreite und neue Gebiete besiedle. Im Kanton Solothurn seien deswegen in diesem Jahr nur noch acht Gemeinden im Südwesten nicht von Fruchtfolgeeinschränkungen betroffen.

Grosse Populationen verhindern

Fruchtfolgeeinschränkung gelten in den Gebieten, wo im letzten Jahr Käfer gefangen wurden. Mit der neu angelaufenen Überwachungsperiode 2021 würde nun eruiert, in welchen Gebieten der Anbau von Mais nach Mais im nächsten Jahr verboten werden müsse, schreibt der SOBV weiter. Werde während der Überwachungsperiode kein Käfer gefangen, wie beispielsweise letztes Jahr in der Falle in Grenchen, werde in diesem Gebiet auch kein Anbauverbot von Mais nach Mais ausgesprochen. Wird allerdings ein Maiswurzelbohrer gefangen, so gilt: Im Umkreis von zehn Kilometer um den betroffenen Fallenstandort wird eine Zone ausgeschieden, wo der Anbau von Mais nach Mais in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren verboten ist.

Diese Einschränkung der Fruchtfolge werde verfügt, damit sich keine grössere Population von Maiswurzelbohrern bilden könne, heisst es weiter. Die erwachsenen Käferweibchen legten nämlich ihre Eier in den Boden von bestehenden Maisparzellen. Die Larven schlüpfen dann erst im Folgejahr und ernähren sich praktisch ausschliesslich von jungen Maiswurzeln. Mit dem Verbot vom Anbau von Mais nach Mais fehlte den Larven aber die Nahrung und sie verhungerten im Boden. Ohne diese Fruchtfolgeeinschränkung könnte der Maiswurzelbohrer zum schlimmsten Schädling im Mais werden, wie es beispielsweise in den USA der Fall sei, schreibt der SOBV.

Vorausschauend planen

Da sich der Maiswurzelbohrer auch in der Schweiz immer weiter ausbreite, müsse davon ausgegangen werden, dass bereits ab nächstem Jahr die Einschränkung für das gesamte Gebiet des Kantons Solothurn gelte. Den Landwirtinnen und Landwirten werde deshalb empfohlen, die Fruchtfolge so zu planen, dass auf Parzellen mit Mais im 2021 im gesamten Jahr 2022 kein Mais folge.