Bewässerungsverbot von Grünflächen, Einschränkungen im Umgang und vor allem beim Transport von Grüngut (das gilt für frisch geschnittenes Gras von Wiesen und Weiden, nicht aber für Dürrfutter oder Silage), Reinigung von Maschinen zur Bodenbearbeitung, Verbot des Transports von Bodenmaterial aus der Befallszone und viele Massnahmen mehr.
Allgemeinverfügung gilt
Das hat die Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald in einer Allgemeinverfügung mit Datum vom 30. August beschlossen. Damit soll der Japankäfer bekämpft und die Verbreitung verhindert werden.
Diese Woche wurde bekannt, dass in der Umgebung der Autobahnraststätte Neuenkirch eine Population von Japankäfern entdeckt wurde. Schon letztes Jahr wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung einzelne Exemplare des Schädlings im Kanton Luzern gefunden, welche wohl als blinde Passagiere in Fahrzeugen mitgereist sind, wie es in der Medienmitteilung vom Mittwoch heisst. Die Gebietsüberwachung sei deshalb verstärkt worden, und prompt seien im Juni und Juli an mehreren Fallenstandorten einzelne Exemplare gefunden worden. Und Mitte August sogar dreizehn Käfer an verschiedenen Standorten rund um die Raststätte. Das habe den Verdacht auf eine etablierte Population bestätigt.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, wurden gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden und umfassende Massnahmen verfügt. Die betroffenen Land- und Waldeigentümer wurden an einer Informationsveranstaltung am Dienstagabend darüber orientiert und zur Zusammenarbeit aufgerufen. Aktuell sind von der Gebietsausscheidung folgende Gemeinden betroffen: Beromünster, Eich, Emmen, Eschenbach, Hildisrieden, Hochdorf, Luzern, Malters, Neuenkirch, Nottwil, Rain, Römerswil, Rothenburg, Ruswil und Sempach. Wobei Teilflächen der Gemeinden Neuenkirch, Sempach, Rain und Rothenburg als Befallsherd gelten.
Grosses Schadenpotenzial
Die Massnahmen würden sich unterschiedlich auf die Gemeinden auswirken. Die ordentliche Grünabfuhr der Gemeinden sei allerdings gewährleistet. Bei einem Verdacht auf Japankäfer wird die Bevölkerung aufgerufen, Funde umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst zu melden.
Der Japankäfer bedroht Landwirtschaft und übrige Umwelt. Der Schädling frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzen, darunter Reben, Obst, Beeren, Gemüse und Mais. Besonders betroffen seien auch Grünflächen als bevorzugte Eiablageorte. Der Japankäfer gehört zu den Quarantäneorganismen, von denen die grössten Schäden befürchtet werden, jährlich bis mehrere Hundert Millionen Franken. Der Japankäfer wurde erstmals 2017 im Tessin gefangen, 2023 eine Population in Kloten entdeckt. Für den Schädling gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht.