In der EU wird derzeit über die Wiederzulassung von Glyphosat entschieden. Wie das Newsportal «Agrarheute» berichtet, werden die EU-­Behörden für Lebensmittel­sicherheit (EFSA) im Juli das umstrittene Herbizid final ­wissenschaftlich bewertet haben. Danach beginnt die abschliessende politische Diskussion mit den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU-Kom­mission entscheide dann schliesslich auf Basis der wissenschaftlichen Schluss­folgerungen der EFSA über eine Verlängerung oder Nichtverlängerung der Zulassung des Unkrautvernichters, dies bis voraussichtlich Ende dieses Jahres. 

Umfangreiches Dossier

Das 2020 eingereichte Dossier von den beteiligten Agrochemiekonzernen sei das bisher umfangreichste, das für einen Wirkstoff im Pflanzenschutz erstellt wurde, heisst es. Es umfasst mehr als 180 000 Seiten mit mehr als 1500 Studien – darunter mehr als 100 neue – und wertet mehr als 12 000 wissenschaftliche Artikel aus. Um alles aufzubereiten, hätten die EU-Mitgliedstaaten eine Bewertungsgruppe aus Frankreich, Ungarn, Niederlande und Schweden gebildet. 

Auswirkung auf Schweizer Zulassung

Die EU-Kommission entscheidet auf Basis einer Abstimmung der Vertreter der EU-­Mitgliedstaaten über die Zulassung von Glyphosat. Gibt es eine qualifizierte Mehrheit unter den EU-Ländern für oder gegen die Wiederzulassung, folgt die EU-Kommission gewöhnlich dieser Abstimmung. Kommt eine Mehrheit nicht zustande, wird der Vorschlagsentwurf an einen Berufsausschluss (aus Vertretern aller EU-Länder) verwiesen. Falls auch dort keine Mehrheit erlangt wird, geht der Vorgang an das Kollegium der EU-Kommissare, um eine Entscheidung zu finden. Nach dem EU-Entscheid Ende 2023 folgt üblicherweise auch die Schweiz diesem.