Nützlinge und Bestäuber auf die Felder zu holen, ist ein Hauptziel der neuen Direktzahlungsverordnung ab 2024. Sobald ein Betrieb in der Tal- oder Hügelzone über 3 Hektaren offene Ackerfläche verfügt, muss auf dieser eine Biodiversitätsförderfläche (BFF) angelegt werden, welche 3,5 Prozent der gesamten Ackerfläche entspricht. Ein Beispiel dafür ist der Nützlingsstreifen. «Dieser gilt als Hauptkultur und muss damit…

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