2021 war ein Jahr der Wetterextreme: Im Januar sorgten heftige Schneefälle für Schneedruckschäden. Im Sommer wüteten Sturmwinde, Starkregen und Hagel. Allein die Mobiliar verzeichnete im Juni und Juli Schäden in Höhe von 320 Millionen Franken. Besonders eindrücklich: Der Hagelzug vom 28. Juni geht mit einer Schadenhöhe von 110 Millionen Franken als bisher grösstes Hagelereignis in die Geschichte der Mobiliar ein. Die teils tennisballgrossen Eiskörner verwüsteten nebst Fahrzeugen und Gebäuden auch landwirtschaftliche Kulturen. Und sie beschädigten Schutzeinrichtungen wie Plastiktunnel, Bogenhallen und Witterungsschutzan­lagen auf Obst- und Beerenkulturen.  

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Wie können sich Landwirtschaftsbetriebe vor Elementarschäden schützen?

[IMG 4] Schutz vor finanziellen Folgen bietet die Elementarschadenversicherung. Sie übernimmt bei Naturereignissen Schäden am Gebäuden, Fahrhabe und Hausrat. Beschädigungen von baulichen Anlagen im Freien fallen jedoch nicht darunter. Entsprechend braucht es für Hagelnetze, Regendächer, Schattennetze, Wandertunnel, Futterraufen, Iglus für die Kälber und weitere bewegliche Vorrichtungen eine Zusatzdeckung in der Betriebsversicherung. 

Wichtig ist die wertrichtige Versicherungssumme. Bei einer zu tiefen Summe kann die Versicherung ihre Entschädigung kürzen. Es lohnt sich deshalb, diese regelmässig zu überprüfen und auch bei Neuanschaffungen anzupassen.

Schneedruckschäden  reduzieren

Bauliche Anlagen sind besonders anfällig für Elementarschäden, weil sie meist Leichtbauten sind. Um Schneedruckschäden zu reduzieren, sollten etwa Folientunnel mit Schneestützen winterfest gemacht und bei starkem Schneefall geheizt werden. Für nicht genutzte Netze und Folien gilt: einrollen und vor Witterung geschützt unterbringen. Bei Hagelnetzen ist es zudem sinnvoll, die Verstrebungen regelmässig zu kontrollieren. Nach zwölf Jahren lohnt sich die Investition in ein neues Netz. Doch auch wenn eine regelmässige Wartung erfolgt, ist klar: Zieht ein richtiger Sturm auf, kommen Witterungsschützen an ihre Belastungsgrenzen. Dann ist die richtige Versicherungsdeckung entscheidend. 

Übrigens: Photovoltaikanlagen sind je nach Kanton über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Für Landwirtinnen und Landwirte, die einen Teil ihres gewonnenen Solarstroms verkaufen, lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung. Diese deckt den Ertragsausfall, der durch Schäden an der Solaranlage entsteht.