Bereits heute müssen bei AOP- oder IGP-Produkten gemäss Verordnung technische Kürzel auf der Etikette stehen. Nun kommt ein weiteres dazu: Ab dem 1. Januar 2022 ist auch der Name oder die Codenummer der für die Schutzbezeichnung zuständigen Zertifizierungsstelle anzugeben. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW begründe die neue Vorgabe mit einer Harmonisierung mit jenen zu Bio- oder Alp-/Berg-Produkten, schreibt Spiritsuisse in einer Mitteilung. Der Verband sieht darin aber keinen Nutzen, weder für Hersteller noch für Käuferinnen und Käufer.

Kein Kaufkriterium

Die Kundschaft orientiere sich beim Kauf von Qualitätsprodukten an deren etablierten Namen, so Spiritsuisse. Oft ziele der Schutz der Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe eher auf den ausländischen Markt. So seien AOP- und IGP-Produkte oft nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der EU oder gar weltweit geschützt. 

Nicht vertrauensbildend

Diese Tatsachen habe das BLW bei seinem «bürokratiegetrieben verwaltungsinternen, technischen Abgleich» ausgeblendet. Man dürfe mit Fug und Recht bezweifeln, dass Zertifizierungs-Codes vertauensbildend wirken, meint Spiritsuisse. Aus Sicht des BLW habe die dank der Harmonisierung über alle Schutzbezeichnungen (Bio, Alp/Berg und AOP/IGP) geschaffene Transparenz eben diesen Effekt. 

Qualitätsprodukte hätten bestimmt nicht über technische Kürzel und Kontrollcodes, sondern über ihre Namen, Botschaften und Outfits Erfolg am Markt gehabt. Darauf zielen aus Sicht von Spiritsuisse die Schutzbemühungen schliesslich auch ab.

«Bar jeder Logik»

Dass das BLW harmonisieren will, ist für Spiritsuisse unverständlich. Da versuche man «aus reiner verwaltungsinterner Getriebenheit aus Äpfel Birnen zu machen». Die Regelungsbereiche von AOP/IGP, Bio und Berg/Tal seien bezüglich Auszeichnungscharakter, Produzentenmotivation, Konsumentennutzen und ihrer Schutzwirkungen völlig unterschiedlich. 

Der Verband befürchtet nun wesentliche administrative und finanzielle Mehraufwände für das Anpassen von Etiketten und gegebenenfalls das Entsorgen alter Verpackungen. Wer dies bezahlen soll, bleibe eine ungeklärte Frage.