Im April 2018 soll ein Landwirt seinem Kollegen mit dem Traktor über den Fuss gefahren sein. Nun hat das Bonner Amtsgericht den 59-jährigen Landwirt aus Alfter in Nordrhein-Westfahlen (D) wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 9'000 Euro Geldstrafe verurteilt, wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet.

Ausserdem muss er dem Opfer symbolisch 200 Euro Schmerzensgeld zahlen.

 

 

Landwirte streiten um Flurstück

 

Bei dem Streit sei es um den Besitz eines Flurstücks gegangen: Der Angeklagte ärgerte sich, dass sein Kollege, seiner Ansicht nach unbefugt, den Acker gepflügt hatte. Um ihn zur Rede zu stellen, war er mit dem Traktor auf die mit Hafer frisch eingesäte Parzelle gefahren, so der WDR.

Während der Auseinandersetzung sei der Angeklagte dann rückwärts mit dem Traktor auf seinen Kollegen losgefahren, so die Angaben des Opfers. Dabei hatte er den 40-Jährigen mit dem rechten Hinterrad zu Fall gebracht und überrollte infolgedessen seinen linken Fuss. Wegen des frisch gepflügten Ackerbodens seien schlimmere Verletzung verhindert worden, so der WDR.

 

 

Gerichtsmediziner: Kaum Verletzungen dank Ackerboden

 

Der Angeklagte behauptete aber aufgrund der geringen Verletzungen, er könne dem Kontrahenten gar nicht mit dem Traktor über den Fuss gefahren sein. Dem aber habe ein eigens bestellter Gerichtsmediziner widersprochen: "Es muss keine knöcherne Verletzung entstehen, wenn über einen Fuss gefahren wird. Wenn der Fuss zudem beschuht ist, muss es auch keine Abschürfungen geben," zitiert der "General Anzeiger" den Spezialisten.

Am Tattag habe es günstige Bedingungen gegeben, denn der Ackerboden war frisch gepflügt und mit Hafer eingesät. Die Erde habe laut den ermittelnden Polizeibeamten an der Unfallstelle bis zu fünf Zentimeter nachgegeben.

 

 

Mit Traktor überfahren: Kein Vorsatz nachweisbar

 

Das Gericht konnte letzten Endes aber keinen Vorsatz nachweisen und verurteile den Angeklagten wegen einer fahrlässigen Tat. Er hatte mehrmals beteuert, dass der Geschädigte hinter seinen Traktor gesprungen sei, als er bereits den Rückwärtsgang eingelegt hatte.

Der 40-Jährige wolle das Schmerzensgeld spenden.

agrarheute