Man wolle keinen administrativen Mehraufwand schaffen und die Kantone hätten bereits die Möglichkeit zur Reservebildung. So argumentiert die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) in einer Mitteilung gegen die Einführung einer «Klimareserve» für Schweizer Wein. Der Vorlage wurde mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Sie hatte vorgesehen, eine gewisse Traubenmenge über der kantonalen Quote (aber unter dem nationalen Maximalertrag) für AOC-Weine ernten zu lassen.

Für 2023 schon beschlossen

Bundesbudget 2023Nur 4,5 % aller Staatsausgaben fliessen in die Kasse der LandwirtschaftSonntag, 15. Januar 2023 Eine Absage erteilten die Mitglieder der WAK-S auch der Idee, eine gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Erhöhung der Absatzförderung von Wein zu schaffen. Es ging um 9 Millionen Franken. Diesen Betrag hat das Parlament in der letzten Budgetdebatte für 2023 zu diesem Zweck beschlossen, die WAK-S will ihn aber nicht langfristig festlegen.  

Keine Ungleichbehandlung

«Das würde den Spielraum des Parlaments in Budgetfragen einschränken», schreibt die WAK-S. Ausserdem hätte die dauerhafte Festlegung höherer Mittel für die Wein-Absatzförderung zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Produktgruppen geführt, so die Meinung der Kommissionsmehrheit.

 

Gelder besser verteilen
Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW) und der Schweizerische Weinbauernverband (SWBV) begrüssen in einer Mitteilung zwar, dass die WAK-S die aufgestockten Mittel für die Absatzförderung im Budget 2023 unterstützt. Ihrer Meinung nach sollten die Gelder aber über mehrere Jahre verteilt werden. Was die Klimareserve angeht, so erwarte man von der nationalrätlichen Schwesterkommission ein Festhalten an ihrer Position: Kantonen soll es ermöglicht werden, zwecks Halten der Marktanteile eine Klimareserve auf freiwilliger Basis einzuführen.