Es gebe zahlreiche Differenzen auf dem Weg zu einer erneuerbaren Stromversorgung, fasst eine Medienmitteilung den Stand der Beratungen in der Umwelt- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) zusammen.

Zu starker Eingriff

Mit mehr UmweltschutzNationalrat ebnet der Solar-Offensive des Ständerates den WegDienstag, 27. September 2022 Die Urek-S lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für alle Neubauten ab, sie stelle einen zu starken Eingriff in das Privateigentum und die Hoheit der Kantone dar. Die Mehrheit stellt einen anderen Vorschlag in den Raum: Die Nutzung von Solarenergie soll auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 m2 vorgeschrieben werden. Im «Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» ist diese Vorgabe bereits enthalten, nach Meinung der Urek-S soll sie aber unbefristet ins geltende Recht überführt werden.

Parkplätze mit Solar überdachen

Ab einer bestimmten Grösse (ab sofort ab 250 m2, mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren ab 500 m2) will der Nationalrat für Parkplätze Solar-Überdachungen vorschreiben. Dem stimmt die Urek-S zu. Wie bei der Solarpflicht für Gebäude gibt es auch hier mehrere Minderheitsanträge aus der Kommission.

Mindestvergütungen für kleinere Anlagen

Für Anlagen bis 150 kW möchte die Urek-S dem Bundesrat die Kompetenz verleihen, Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. Das Ziel dabei sei eine bessere Investitionssicherheit auch für kleinere und damit teurere Anlagen. Im Gegenzug sollen die vom Nationalrat beschlossenen Übergangsbestimmungen mit fixen Vergütungen gestrichen werden. Damit würden die Netzbetreiber und die gebundenen Stromkonsument(innen) zu stark belasten, so die Argumentation.

Anreize schaffen für die Wintermonate

Mit gleitenden Marktprämien will die Kommission einen besonderen Anreiz für die Produktion von Winterstrom schaffen: Übersteigt der Referenz-Marktpreis für Elektrizität in den Wintermonaten die zugesicherte Vergütung, soll der Anlagenbetreiber einen vom Bundesrat festzulegenden Anteil zwischen 10 und 40% des Überschusses erhalten.

Die Kosten für Netzverstärkungen aufteilen

Mit klarer Mehrheit hat sich die Urek-S im Weiteren dafür ausgesprochen, die notwendigen Netzverstärkungen solidarisch auf alle Schweizer Stromkonsument(innen) umzulegen. Von Unterstützungen sollen auch Leitungen zwischen der Grenze des Grundstücks, auf dem der Solarstrom produziert wird, und dem Netzanschlusspunkt profitieren.

CO2-Gesetz vertragt

Die Differenzbereinigung zum Mantelerlass war laut Mitteilung zu komplex und die Urek-S konnte sich daher nicht ausreichend der Detailberatung zum CO2-Gesetz widmen und sie nicht rechtzeitig für die Sommersession abschliessen. Daher werde die Vorlage in der Herbstsession behandelt.