Nein, die geplanten PV-Module an der Scheunenwand im Landschaftsschutzgebiet seien nicht bewilligungsfähig. Bevorzugt werde eine Realisierung auf dem Dach. Diesen Bescheid bekam Landwirt Wendelin Halter aus St. Niklausen OWmletzten Sommer vom kantonalen Hochbauaumt Obwalden zugestellt. Halter wollte aber keine Photovoltaikanlage auf dem Dach, sondern an der Fassade seiner Scheune. Solche sind zwar je nach Objekt…

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