Das Paket trägt den Namen «Vorlage für eine sichere Stromversorgung», doch Betreibern von Biogasanlagen bringt es alles andere als Sicherheit. Ökostrom Schweiz, der Fachverband für landwirtschaftliches Biogas, nimmt in einer Mitteilung die neue Energieförderungs-Verordnung auseinander und kommt zu dem Schluss: Die Pläne des Bundes gefährden bestehende Biogasanlagen in ihrer Existenz und bieten für neue ungewisse Perspektiven.

Neues System nicht zufriedenstellend

Zentral für Ökostrom Schweiz ist, wie die Förderung nach dem Auslaufen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) geregelt wird. Dafür sieht der ­Bundesrat eine gleitende Marktprämie vor, welche die Gestehungskosten für den Anlagenbau langfristig decken soll. Für bestehende Betreiber stünde das System der gleitenden Marktprämien unter der Voraussetzung offen, dass sie ihre Anlagen erweitern oder erneuern. Allerdings bestünde auch in diesem Fall nur für einen Teil des produzierten Stroms Anspruch auf die Prämie – «und dies erst noch zu deutlich reduzierten Vergütungssätzen», kritisiert der Fachverband.

«Unter diesen Bedingungen muss ich meine Produktion nach Auslaufen der KEV-Vergütungen einstellen, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist», fasst Ökostrom-Präsident und Anlagenbetreiber Michael Müller die Lage zusammen.

Gestiegene Kosten ignoriert

Aber die KEV müsste ebenso angepasst werden, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht. Denn auch Biogasanlagen seien von den allseits steigenden Kosten betroffen, die Betriebskosten 2023 um rund 20 Prozent höher gelegen als noch 2019. In der revidierten Energieförderungs-Verordnung finde dieser Umstand aber keine Berücksichtigung: Die KEV-Tarife bleiben unverändert. «Auch die steigenden Strompreise und das wachsende Bewusstsein für den Wert einer inländischen, erneuerbaren Energieproduktion spiegeln sich nicht in den Tarifen wider», so die Kritik.

Knapp bemessen

Im Gegensatz zu bestehenden Anlagen, die vom KEV- ins neue System der gleitenden Marktprämie übertreten müssen, profitieren neue Biogasanlagen von der Prämie auf ihrer gesamten Stromproduktion. Deren Situation sei deshalb «etwas weniger dramatisch, aber nichtsdestotrotz herausfordernd». Denn die vorgeschlagenen Ansätze für die Vergütung seien knapp bemessen, was auch die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen zweifelhaft erscheinen lasse.

Ökostrom Schweiz will nun die vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenbedingungen vertieft prüfen und sich in der Vernehmlassung für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für bestehende als auch neue Biogasanlagen starkmachen. Zeit dafür bleibt bis Ende Mai.

Abstimmung steht noch bevor

Die neu eröffnete Vernehmlassung betrifft mehrere revidierte Verordnungen im Energiebereich. Es handelt sich um die Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung, welches das Parlament letzten Herbst verabschiedet hat. Da aber erfolgreich das Referendum ergriffen worden ist, ergibt sich eine spezielle Situation: Damit die geplanten Änderungen wie vorgesehen auf 2025 in Kraft treten könnten, findet eine Vernehmlassung dazu statt, bevor das zugrundeliegende Gesetz vom Volk angenommen worden ist. Die entsprechende Abstimmung ist für den 9. Juni geplant. Bei einem Ja zum Referendum würden die Arbeiten an den Verordnungen eingestellt und sie blieben unverändert