AboAktualisiertListerien kommen überall vor – in der Käserei und im Käsekeller sind sie aber nicht erwünscht. Das Bakterium ist gesundheits-schädigend und kann zum Tod führen. Das BLV erhöht deshalb die Beprobungszeitpunkte für Alpkäseproduzent(innen).Kontrolle im BerggebietAb sofort gelten neue Regeln für AlpkäsereienMittwoch, 26. April 2023 Dieser Tage laufen die Telefonleitungen der Alpkäserei-Beratungsstellen heiss. Nach langem Ringen beauftragt das BLV den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband, seine Branchenrichtlinien anzupassen und ordnet strengere Kontrollen an. Dank dieser neuen Richtlinien habe man gerade sehr, sehr viel zu tun, entschuldigt sich eine zuständige Person per Email, die wahrscheinlich gerade von einer Beratung an die nächste sprintet – in der Hoffnung, den Älplerinnen und Älplern die brennendsten Fragen zu beantworten, bevor diese zu Berge ziehen und nur schwer zu erreichen sind.

Viel Zeit bleibt nicht, um die verschärften Auflagen für die Alpkäseproduktion zu studieren. Die häufigeren Beprobungszeitpunkte in der Hart- und Halbhartkäseherstellung gelten ab sofort und sind für alle Produzenten zwingend.

Einmal mehr sind diese dem Schicksal überlassen. Einzig einen Stapel von schönen Merkblättern und eine Liste von schlauen Info-Videos gibt man ihnen mit. Wie sie die gekühlten Käsebruchproben zum geforderten Zeitpunkt und im erwünschten Intervall in das Labor bringen, «liegt in der Verantwortung des Produzenten». Bonne chance, kann man da nur sagen.