Dieser Tage laufen die Telefonleitungen der Alpkäserei-Beratungsstellen heiss. Nach langem Ringen beauftragt das BLV den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband, seine Branchenrichtlinien anzupassen und ordnet strengere Kontrollen an. Dank dieser neuen Richtlinien habe man gerade sehr, sehr viel zu tun, entschuldigt sich eine zuständige Person per Email, die wahrscheinlich gerade von einer Beratung an die nächste sprintet – in der Hoffnung, den Älplerinnen und Älplern die brennendsten Fragen zu beantworten, bevor diese zu Berge ziehen und nur schwer zu erreichen sind.
Viel Zeit bleibt nicht, um die verschärften Auflagen für die Alpkäseproduktion zu studieren. Die häufigeren Beprobungszeitpunkte in der Hart- und Halbhartkäseherstellung gelten ab sofort und sind für alle Produzenten zwingend.
Einmal mehr sind diese dem Schicksal überlassen. Einzig einen Stapel von schönen Merkblättern und eine Liste von schlauen Info-Videos gibt man ihnen mit. Wie sie die gekühlten Käsebruchproben zum geforderten Zeitpunkt und im erwünschten Intervall in das Labor bringen, «liegt in der Verantwortung des Produzenten». Bonne chance, kann man da nur sagen.
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Kommentar
Alp: Einmal mehr überlässt man die Produzenten dem Schicksal
Drei Jahre liefen die Verhandlungen, welche nun mit einem Beschluss endeten. Ab sofort gelten in der Alpkäseproduktion neue Regeln. Das stellt die Älplerinnen und Älpler vor eine Herausforderung.
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