0,37 Prozent der Direktzahlungen, rund 790 00 Franken, wurde den Luzerner Bauern gekürzt, weil bei den Kontrollen Mängel festgestellt wurden. Betroffen waren 742 Betriebe, teils wegen Bagatellen. Beitragsberechtigt waren 4159 Bauern­betriebe im Kanton, bei 1300 wurden Basis-plus-Kontrollen durchgeführt, und auf 692 Betrieben die Biodiversitätsförderflächen und die Landschaftsqualitätsmassnahmen kontrolliert.

Vorsicht bei Verunkrautung

Diesen Rückblick präsentierte Annatina Bühler von der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) an der Tagung der Landwirtschaftsbeauftragten Mitte Dezember. Insgesamt blieben die Direktzahlungen in den letzten Jahren recht stabil, mit rund 215 Mio Franken. Leicht zugelegt haben letztes Jahr die Sömmerungsbeiträge.

Ab 4. Februar werden die Bauern ihre Daten wieder ins Erhebungsportal Agate eingeben können. Die Akontozahlung der Beiträge 2020 ist für Juni 2020, die Hauptzahlung für Mitte Oktober 2020 vorgesehen. Bühler erinnerte an die Definition der LN gemäss Begriffsverordnung. So ist nur Fläche beitragsberechtigt, die für den Pflanzenbau genutzt wird und ganzjährig zur Verfügung steht. Hofareale, Wege, über 8 m breite Hecken und Feldgehölze sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Flächen mit hohem Besatz an Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, Quecken, Jakobs-Kreuzkraut oder invasive Neophyten. Betriebsleiter sind verpflichtet, solche Flächen abzumelden. Dafür ausbezahlte Beiträge können über Jahre zurückverlangt werden.

Obstsorten werden erfasst

Anderseits können auch neue Flächen gemeldet werden, so wenn die Waldfläche zugunsten der LN ändert und dies durch die Förster überprüft wurde.

Neu sind im geografischen Informationssystem Lagis auch Obst- und Rebsorten zu erfassen, dies gilt bei Obstanlagen ab
20 Aren. Die betroffenen Betriebsleiter werden an der Obstbautagung am 17. Januar in Hohenrain geschult.

Kontrolle aufgrund Risiken

Franz Stadelmann vom Lawa orientierte über das neue risikobasierte Kontrollsystem. Damit könnten Betriebe ohne spezifische Risiken administrativ entlastet werden. Anderseits soll die Effektivität gesteigert werden, ­indem mehr Kontrollen auf Risikobetrieben erfolgen, und vorgesehen sind auch mehr unangemeldete Tierschutzkontrollen.

Im laufenden Jahr liegt der Schwerpunkt der Kontrollen beim Erosionsschutz und der Begrünung, beim Pflanzenschutz, bei Pufferstreifen und im Bereich Tierwohl bei den Weideflächen für RAUS.

Ökoqualität ungenügend

Informiert wurde über die laufende Evaluation der Biodiversitätsbeiträge. Dies sei ein gesetzlicher Auftrag, zumal die Beiträge schweizweit jährlich 400 Mio Franken ausmachen. Im Kanton Luzern und einigen weiteren Kantonen seien auch die Vernetzungsbeiträge überprüft worden. Das Konzept habe sich zwar bewährt, es gebe aber noch Optimierungspotenzial. So seien die Zielsysteme teils verschieden, die Stellenwerte unklar.

Schwächen gebe es auch bei der Lage und Qualität der Biodiversitätsförderflächen (BFF). Aber auch das Wissen der Betriebsleiter um Biodiversität sei gering, Vorrang habe in der Regel die Produktion, und die Standortwahl solcher Flächen sei nicht immer optimal. Deshalb sei auch bei der Ausbildung und Beratung anzusetzen.

Grundsätzlich würden die Massnahmen die Biodiversität verbessern, und die mengenmässigen Ziele seien erreicht worden, nicht aber die Qualitätsziele.

Weniger Ammoniak

In der künftigen Agrarpolitik sollen deshalb die Umweltziele ambitioniert berücksichtigt werden. Die ökologische Qualität müsse «harmonisiert definiert» und erhoben werden. Konkret vorgeschlagen wird ferner, dass die Auszahlung von BFF-Beiträgen in Betrieben mit hoher Stickstoffbelastung an Ziele und Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakbelastung geknüpft werden. Überhaupt seien eine nachhaltige Produktion zu fördern, um Zielkonflikte zur Biodiversität zu verringern.

TVD für Schafe und Ziegen

Informiert wurde ferner über die neue Markierung, Erfassung von Geburten und Bewegungen von Schafen und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank. Ausnahmen für die Meldepflicht gelten auf betriebsfremden Flächen und für Wanderschafherden in der laufenden Saison. Im laufenden Jahr gehe es darum, das neue Meldesystem kennenzulernen, ab 2021 werde der Vollzug aber verschärft und bei Kontrollen sei bei Mängeln mit Sanktionen zu rechnen, sagte Martin Brügger vom Luzerner Veterinärdienst.