Mit den Anpassungen schaffe die Vorlage die Grundlage, dass Wölfe und Biber besser reguliert und weitere Schäden abgewendet werden könnten, so der SBV in einer Medienmitteilung. Gleichzeitig erhielten die Kantone Kompetenzen zurück, um ab einer gewissen Schadensstärke selber justierende Massnahmen anzuordnen. Für den SBV sei weiter von Bedeutung, dass inskünftig auch von Bibern verursachte Beschädigungen an Wegen und Meliorationen abgegolten werden können.