BirdLife macht in einer Medienmitteilung auf die in diesen Tagen aufgeschaltete neue Jagdstatistik für das Jahr 2019 aufmerksam und weist im Zusammenhang mit der Revision des Jagdgesetzes auf Missstände hin, die sich nach Ansicht der Umweltorganisation in den Abschusszahlen zeigen. Denn nicht immer lassen sich die Abschüsse mit einer Bestandesregulation erklären. 

Feldhasen, Murmeltiere und Haubentaucher

2019 wurden gemäss Jagdstatistik sieben Prozent mehr Huftiere wie Reh, Hirsch, Gämse und Wildschweine geschossen, schreibt BirdLife. Angesichts der Anstrengungen zur Sicherstellung der Waldverjüngung sei die Jagd auf diese Arten unbestritten.

Ganz anders sieht es nach Ansicht von BirdLife im Falle von Feldhasen, Murmeltieren und Haubentauchern aus. Der Abschuss von 1669 Feldhasen, 5735 Murmeltieren und 142 Haubentauchern sei «wenig verständlich»

Noch nie von grösseren Schäden durch Feldhasen gehört

Landwirtinnen und Landwirte fördern Feldhasen mit verschiedenen Massnahmen, z. B. der weiten Saat im Getreide. Die Tiere sind Pflanzenfresser und könnten daher in grosser Zahl theoretisch die Kulturen schädigen. Von grösseren Schäden habe er noch nie gehört, erklärt Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. Das bestätigte man bei einer früheren Anfrage auch beim Landwirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen, wo es Erfolge bei der Förderung von Feldhasen gibt. «Die Feldhasen-Bestände sind in der Schweiz momentan klein, aber auch grössere Populationen dürften für den Pflanzenbau kein Problem werden», meint Müller. Für eine Regulation von Feldhasen scheint es demnach keinen Grund zu geben. 

Verpasste Chance bei der Gesetzesrevision

«Feldhasen und andere Arten mit kleinen Beständen sind in der Schweiz seit Jahrzehnten jagdbar», führt Werner Müller aus. Für den Geschäftsführer von BirdLife ist es stossend, dass bei der Revision des Jagdgesetzes nicht seriös über gefährdete Tierarten diskutiert worden ist. Das sei eine verpasste Chance, denn «nach einer Revision geht man davon aus, dass das neue Jagdgesetz für die nächsten 20 bis 30 Jahre Geltung haben sollte. Mit der aktuellen Vorlage wird die Jagd auf gefährdete Arten zementiert», so Müller. 

Kosmetische Verbesserungen ohne grosse Wirkung 

Als Grund für die Jagd auf Enten vermutet der Geschäftsführer von BirdLife auch die Freude am Wildbrät. Mit der Revision des Jagdgesetzes würden verschiedene Entenarten geschützt, diese machten aber nur zwei Prozent der geschossenen Vögel aus. Zwar sind nicht alle Entenarten bedroht – «die Bestände der Stockente können die Jagdverluste ausgleichen» – erläutert Werner Müller, die geplanten Verbesserungen seien aber angesichts der Zahlen nur kosmetisch. 

Ebenso verhalte es sich bei der Verkürzung der Jagdzeiten.