Nach hartem Ringen hat sich die Milchbranche zu höherer Verbindlichkeit der Milchkaufverträge geeinigt. Parallel dazu verhandelt man aber schon über die nächste Knacknuss, die Nachfolgeregelung für das Schoggigesetz, die sich noch bis im Januar in der Vernehmlassung befindet.

Diese Vernehmlassung betrifft aber nur die eine Hälfte der neuen Lösung, nämlich die öffentlich-rechtliche. Um die WTO-Konformität zu erreichen, will der Bund eine «Zulage für Verkehrsmilch» an alle Produzenten ausrichten. Hier sind die Positionen bezogen. Die SMP haben an dieser Stelle bereits gefordert, dass der Bundesmittel auf die durchschnittlich in den beiden letzten Jahren eingesetzten 94,6 Mio Fr. angehoben werden soll (der Bund hat nur 67,9 Mio veranschlagt) und dass es anders als in der Bundesvorlage weiter Gesuche brauchen soll, wenn ein Unternehmen im aktiven Veredelungsverkehr Milch importieren will. Zumindest im ersten Punkt haben die Produzenten auch die Unterstützung der Nahrungsmittelbranche, wie die Präsidentin des Branchenverbands Fial diese Woche an einem Vortrag in Zürich erklärte.

Feinjustierung

Deutlich anspruchsvoller dürfte die Umsetzung der privatrechtlichen zweiten Hälfte der Nachfolgeregelung werden, wie BOM-Präsident Markus Zemp in seiner Eröffnungsrede an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Bern andeutete. Die Arbeit der mit der Vorbereitung beauftragten Arbeitsgruppe sei weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht zu Ende. Die AG habe sich nicht einfach für eine Fortschreibung des Besitzstandes ausgesprochen, sondern es seien «Verbesserungen vorgesehen, bei denen die Produzenten von besserer Transparenz und einem höheren Anteil an der Wertschöpfung profitieren», sagte Zemp.

Eine Herausforderung bleibe noch, meinte er, nämlich diejenige, «dass alle Regionen einigermassen ausgeglichen von der BOM-Lösung profitieren können». Hier brauche es noch eine Feinjustierung, aber er sei zuversichtlich, dass man das noch schaffe. Im Schlusswort, das eher tönte wie ein Appell, rief er die Anwesenden auf, trotz aller Härte in den Verhandlungen das Ziel, nämlich eine gemeinsame Lösung, nicht aus den Augen zu verlieren. Sonst riskiere man am Schluss mit gar nichts dazustehen.

Butterverbillligung

Dem Vernehmen nach drehen sich die Diskussionen darum, ob man künftig einen Teil der Rohstoffverbilligung für den Export von überschüssigem Milchfett verwenden kann und will. Bisher profitierten vom Schoggigesetz nur die Hersteller von sogenannt wertschöpfungsstarken hochverarbeitete Produkten und deren Milchlieferanten.

Aus Sicht der Milchlieferanten ist der Effekt einer Butterverbilligung aber deutlich wertschöpfungsintensiver als diejenige eines hochverarbeiteten Produkts. Mit einer solchen breiteren Lösung könnten neu auch Regionen vom Schoggigesetz profitieren, die bisher vor 
allem zusätzliche Kosten 
wegen hohem Butterproduktionsanteil zu verzeichnen 
hatten, namentlich gewisse Gebiete in der Westschweiz. 

akr