«Eine Drohne fliegen zu lassen, ist nicht schwierig», meint Ueli Sager. Er ist Inhaber sowie Geschäftsführer der Remote Vision GmbH in Herisau und beschäftigt sich seit 17 Jahren mit Drohnen. «Die diversen Abklärungen vor dem Einsatz fordern uns viel mehr.» Da der Himmel mit andern geteilt werde, gebe es gewisse Spielregeln, die beachtet werden müssen, so Sager. Der Drohnen-Profi gab am 23. März am landwirtschaftlichen Zentrum in Salez eine kompakte Einführung für den Umgang mit Drohnen in der Landwirtschaft.
Für Drohnen von 0,5 bis 30 Kilogramm braucht es in der Schweiz in der Regel weder eine Registrierung, noch einen Pilotenschein oder Bewilligung. Trotzdem müssen vor dem Start einige rechtliche Grundlagen beachtet werden.
Rechtliche Grundlagen im Umgang mit Drohnen
Der Einsatz von Drohnen ist gesamtschweizerisch geregelt, es gibt also keine kantonalen Gesetze. Es gilt die «Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» (VLK).
In der VLK werden zwei Gewichtskategorien von Drohnen unterschieden:
- Unbemannte Luftfahrzeuge über 30 kg (Artikel 14).
- Unbemannte Luftfahrzeuge von 0,5 bis 30 kg (Artikel 14b).
Drohen unter 500 g gelten als Spielzeug.
Drohnen über 30 kg dürfen nur mit einer Einzelzulassung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) eingesetzt werden.
Bei Drohnen von 0,5 bis 30 kg gilt:
- Flug nur mit direktem Augenkontakt mit der Drohne.
- Gewährleistung der Steuerung durch den Piloten.
- 5 km Abstand zu den Pisten eines Flugplatzes*.
- Max. 150 m über Boden in einem kontrollierten Luftraum (CTR)*.
- 100 m Abstand zu Menschenmengen.
- Permanentes Flugverbot in Jagdbanngebieten sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung*.
- Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio Franken Deckungssumme ist obligatorisch.
*Es gibt eine kostenlose Drohnenkarte des Bundes. Darauf sind die entsprechenden Gebiete gekennzeichnet. Zusätzlich findet man dort Informationen über das Verhalten in der Zone und ob die Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung besteht.
Eine App des TCS zeigt zusätzlich tagesaktuelle Flugraumeinschränkungen an (z. B. Flugraumsperrung während des WEF in Davos). Es kostet einmalig 5 Franken.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Schweiz als sehr liberal, was das Fliegen von Drohnen angeht. Das könnte sich ändern, da eine Anpassung an EU-Recht (EU-Drohnenregulierung) geplant ist. Eine Registrierung, das Absolvieren von Online-Trainings und Kompetenznachweisen wären dann obligatorisch. Die Motion 20.3916 sorgt für eine Verzögerung.
Nützlicher Link: www.drohnen-training.ch[IMG 2]
In der Landwirtschaft gibt es folgende Einsatzbereiche für Drohnen:
- Fotos und Videos
- Rehkitz-Rettung (Thermografie)
- Sprühen und streuen
- Multispektralanalyse
Das Recht am eigenen Bild
[IMG 3]
Der eigentliche Feind einer Drohne ist der Regen. «Da sollte man mit der Drohne zu Hause bleiben, da sie sonst Schaden nimmt», meint Ueli Sager. Dafür würden Drohnen verhältnismässig viel Wind ertragen. Die Hersteller publizieren zu ihren Modellen die jeweiligen Limiten. Bei tiefen Temperaturen muss damit gerechnet werden, dass kleine Drohnen nicht mehr starten. «Bei den grossen hat es einen Akkuwärmer.»
Bereits ab 500 Franken sind Drohnen erhältlich, mit denen gute Fotos und Videos gemacht werden können. Je mehr Geld man ausgibt, desto besser ist die Auflösung, desto länger hält der Akku und desto schneller fliegt die Drohne.
Fotodrohnen machen nicht nur schöne Bilder vom Hof für die Website. Es können damit auch Schäden nach einem Sturm dokumentiert werden, ohne dass z. B. aufs Dach geklettert werden muss.
Wer Bilder mit einer Drohne macht, muss an den Persönlichkeitsschutz von andern Menschen denken. Sobald Personen anwesend sind und auf den Bildern erkennbar sein könnten, sollte man
- sich als Pilot und Fotograf zu erkennen geben.
- die Anwesenden fragen, ob sie einverstanden sind, fotografiert zu werden.
- über den Zweck und die Verwendung der Bilder informieren.
- die aufgenommenen Bilder zeigen und diese allenfalls löschen, wenn dies gewünscht wird.
Prinzipiell darf man mit einer Drohne über ein privates Grundstück fliegen. Der Besitzer darf sich aber angemessen dagegen wehren, wenn er sich gestört fühlt. Im besten Fall reicht eine Bitte an den Piloten, das Grundstück zu verlassen. Wenn dies nichts nützt, kann die Polizei aufgeboten werden. Der Grundstückbesitzer sollte jedoch weder die Drohne abschiessen, noch diese attackieren oder ein Frequenzstörgerät einsetzen.
Für die Rehkitzrettung braucht es Frühaufsteher
In der Rehkitz-Rettung sind Drohnen mit Wärmebildkameras im Einsatz. Sie sind sehr effizient, aber mit zirka 7500 Franken auch eher teuer in der Anschaffung. Für das Absuchen einer Hektare benötigt man meist nur ein paar Sekunden, da aus einer Flughöhe von zirka 80 Metern die gesamte Fläche auf dem Display sichtbar ist.
Damit die Wärmebildkamera ein gutes Resultat liefert, braucht es einen genügend grossen Unterschied zwischen Umgebungs- und Körpertemperatur des Rehkitzes. Dies ist meist von morgens 4 Uhr bis maximal 7.30 Uhr, bei Sonnenaufgang, der Fall. Sobald der Pilot einen Wärmepunkt entdeckt hat, dirigiert er die Wildhüter mittels Funk zum Rehkitz.
Obwohl die Rehkitz-Rettung einen sehr guten Ruf hat, wird sie meist nicht entlöhnt.
Ueli Sager, Inhaber und Geschäftsführer der Remote Vision GmbH in Herisau.
«Obwohl die Rehkitz-Rettung einen sehr guten Ruf hat, wird sie meist nicht entlöhnt», sagt Ueli Sager. Eine angemessene Entschädigung für Pilot und Equipment wären laut Sager 150 Franken pro Stunde. Wer in der Rehkitz-Rettung tätig sein wolle, müsse sich bewusst sein, dass während der Saison täglich, und auch an den Wochenenden, früh aufgestanden werden muss.
Gezielt düngen und spritzen mit Drohnen
Der Einsatz von Sprüh- oder Streudrohnen ist auf dem Vormarsch. Je nach Transportkapazität kosten diese ab 15 000 Franken (für 10 kg Traglast) bis über 30 000 Franken (für 30 kg Traglast). Einsatzgebiete sind Pflanzenschutzmassnahmen in Reb-, Obst- und Gemüsebau, Saaten, Düngung und Ausbringen von Nützlingen.
«Für den Einsatz von Drohnen bestückt mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln braucht es auf jeden Fall eine Bewilligung», so Ueli Sager. Und wie bei normalen Spritzen muss regelmässig ein Spritzentest gemacht werden. Im Vergleich zu Helikoptereinsätzen haben Sprühdrohnen einen viel geringeren Abdrift.
Bei der Multispektralanalyse wird mittels spezieller Aufnahmen die Pflanzenaktivität sichtbar gemacht. Ein spannendes Einsatzgebiet dafür wäre laut Ueli Sager der Wald. «Dort könnten im Überflug einfach kranke Bäume identifiziert werden.» Kostenpunkt für eine solche Drohne: zirka 5300 Franken.