Seit dem 1. Januar 2025 kann, wer einen Feldroboter kauft, unter Umständen mit einem Beitrag von Bund und Kanton rechnen. Im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) unterstützen diese nämlich ab diesem Jahr gezogene oder selbstfahrende Roboter zur Unkrautbekämpfung und auch Traktoren mit Elektromotoren.
Welche Maschinen förderberechtigt sind und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, war Thema eines Strickhof-Webinars.
Nur für neue Maschinen
Laut Roman Engeler, Direktor des Schweizerischen Verbands für Landtechnik (SVLT) sollen die Beiträge Investitionen in neue Technologien erleichtern und zur rascheren Erreichung von Umweltzielen beitragen.
Zu diesen Umweltzielen zählt der Gesetzgeber unter anderem die Reduktion im Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (z. B. durch Roboter).
Grundvoraussetzung, um Förderbeiträge zu erhalten, ist, dass die Maschine nach dem 1. Januar 2025 gekauft wurde. Je nach Kanton profitieren die Betriebsleiter zudem von zusätzlichen, kantonalen Förderbeiträgen in gleicher Höhe (Kanton Zürich) wie der Bundesbeitrag. Je nach Kategorie müssen zudem weitere Bedingungen erfüllt sein. Eine Übersicht dazu präsentierte Marco Landis, Fachstelle Agrartechnik und Digitalisierung am Strickhof.
Mit Strom betriebene Fahrzeuge
Förderberechtigt sind serienmässige E-Traktoren, E-Zweiachsmäher und E-Transporter mit einer elektrischen Motorleistung von mehr als 30 kW. Der Bund zahlt pro kW Nennleistung 100 Franken. Keine Beiträge gibt es für E-Stapler, E-Futtermischwagen, E-Hoflader und E-Teleskoplader. Für die letzten beiden Kategorien bestehe jedoch eine Fördermöglichkeit über die Stiftung Klik.
Kategorie Feldroboter
Für autonome Roboter und sensorbasierte Technologien sind bis zu 15 000 Franken an Bundesbeiträgen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich (10 % des Anschaffungspreises). Das Programm unterscheidet mehrere Unterkategorien.
- Einzelpflanzen-Erkennung: Umfasst Geräte, die mittels Sensorik einzelne Pflanzen erkennen und gezielt behandeln (chemisch, thermisch oder mit alternativen Methoden).
- Feld-/Gerätespritzen mit Sensoren: Diese ermöglichen eine teilflächenspezifische Applikation. Geräte ohne eigene Sensorik oder abgesetzte Verfahren (z. B. Kartierung mit Drohne und anschliessende Applikation mit Spritze) sind nicht förderberechtigt.
- Hackgeräte mit Sensorik: Geräte, die mithilfe von Kameras, Ultraschall oder ähnlicher Technik Unkraut zwischen den Pflanzen erkennen und gezielt bearbeiten. Nicht gefördert werden herkömmliche Hackgeräte oder nichtselektive Hacktechnik innerhalb der Pflanzenreihe (z. B. Fingerhacken).
- Autonome Feldroboter: Diese müssen selbstständig im Feld arbeiten und zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes beitragen. Universelle Geräteträger sind förderfähig, wenn sie eine PSM-Reduktion von mindestens 20 Prozent ermöglichen. Kein Geld gibt es für Lenkroboter, die keine PSM-Reduktion ermöglichen, wie zum Beispiel Feldroboter, die Erntekisten transportieren.