Bei rund 12'000 Masten und Leitungen in einer Gesamtlänge von 6'700 Kilometern ist die Wahrscheinlichkeit gross, beim Arbeiten auf landwirtschaftlichen Parzellen mit einem Strommasten zu tun zu haben. Auf ihnen wird Strom mit Spannungen von bis zu 380'000 Volt transportiert – das ist das 1'000fache dessen, was zu Hause in der Steckdose ankommt. Entsprechend vorsichtig sollte man in der Nähe solcher Leitungen sein. Die Schweizer Netzgesellschaft Swissgrid stellt die wichtigsten Punkte zusammen:

Kein Material unter Masten lagern

 

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Um Störungen beheben zu können, müssen Stromleitungen immer zugänglich bleiben. Deshalb, und weil schwere Gegenstände wie Siloballen, Kies oder Bauschutt am Sockel den Mast instabil machen können, sollte kein Material darunter gelagert werden. Ausserdem könnte die Konstruktion im Fall eines Brandes (z. B. eines Holzstosses) beschädigt werden. 

 

Kein Vogelhäuschen am Mast 

 

Ebenfalls aus Gründen der Zugänglichkeit sind Hütten oder auch Vogelhäuschen an Strommasten verboten. 

Ökologische Kleinstrukturen wie Biotope an den Sockeln sind bewilligungspflichtig.

 

 

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Abdeckungen gut sichern

 

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Blachen oder Vliese könnten bei starkem Wind weggetragen werden und dabei in Leitungen geraten, warnt Swissgrid. Um Störungen und Stromschläge zu vermeiden, sind Abdeckungen in der Nähe von Strommasten besonders gut zu sichern. 

 

Bäume nicht zu nahe pflanzen

 

Äste, die zu nahe an einer Leitung sind, können zu Störungen oder Bränden führen. Daran muss beim Pflanzen von Bäumen gedacht werden.

Swissgrid schliesst mit den Eigentümern der Grundstücke, auf denen ihre Masten stehen, sogenannte Dienstbarkeitsverträge ab. Darin werden die Pflichten beider Parteien geregelt, was unter anderem die Niederhaltung von Pflanzen und Bäumen einschliesst. 

 

 

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Grosse Gefahr mit grossen Maschinen 

 

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Je näher man den Stromleitungen kommt, desto grösser ist die Gefahr für einen Stromschlag. Swissgrid rät, in Mastennähe den Einsatz grosser Landwirtschafts- oder Baumaschinen zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist bei ausfahrbaren Teilen wie Hebebühnen oder Teleskoparmen geboten. Bei Fragen in dieser Sache solle man Kontakt zur Netzgesellschaft aufnehmen. 

 

Vorgaben zum Planen und Bauen beachten

 

Wer in der Nähe einer Stromleitung bauen oder ausbauen will, muss zwingend eine ganze Reihe von Regeln beachten. Grundlagen dazu seien die Leitungsverordnung (LeV), Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV).

 

 

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Bei Gewittern Abstand halten

 

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Bei einem Blitzeinschlag in einen Masten besteht in unmittelbarer Nähe eine erhöhte Stromschlaggefahr. Entsprechend sollte man die Masten bei Gewittern meiden. 

40 Meter Sicherheitsabstand für Drohnen

 

Abgesehen von der Stromschlaggefahr beim Verfangen einer Drohne oder eines anderen Fluggeräts in einer Stromleitung ist deren Bergung aufwändig und teuer. Daher wird ein Sichererheitsabstand von mindestens 40 Metern empfohlen. 

 

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Was es beim Umgang mit elektrischen Weidezäunen in diesem Zusammenhang zu beachten gibt, lesen Sie hier.  

Alarmieren im Störungsfall

Wenn ein Leitungsdraht heruntergerissen wird und den Boden berührt oder eine Maschine mit einem spannungsführenden Teil in Kontakt kommt, entsteht im Umkreis ein Spannungstrichter im Boden. Dessen Betreten kann lebensgefährlich sein, da der Erdboden unter hohe Spannung gesetzt wird. Laut einem Swissgrid-Merkblatt gilt zu herabhängenden Freileitungsseilen und Ähnlichem ein Sicherheitsabstand von 20 Metern. 

  • Bei einem Unfall ist Swissgrid für eine Notfallabschaltung der Leitung zu informieren: Tel. 0800 00 45 45.
  • Ein Formular für spezifische Fragen zu Hochspannungslietungen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
  • Swissgrid ist für allgemeine Anfragen unter Tel. 058 580 21 11 oder per E-Mail (info(at)swissgrid.ch) erreichbar. 

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