Schon 2017 hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) neue Bestimmungen für die Sicherheit von Waldarbeiten festgelegt. Die Richtlinien traten Anfang 2018 in Kraft, mit einer fünfjährigen Übergangsfrist. Diese lief Anfang 2022 aus. Seither muss mit Konsequenzen rechnen, wer Waldarbeiten für Dritte ausführt oder beispielsweise als bäuerlicher Waldeigentümer mit dem Lehrling im Wald…

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