«Wir hatten einfach noch keine Zeit für den Trauschein», kommentiert Jasmin Grieshaber ihre aktuelle Lebenssituation mit einem Lächeln. Vor zwei Jahren zog sie auf den Hof ihres Lebenspartners; er führt einen Bio-Betrieb in Wittnau mit ­Weidebeef, Milchkühen, Legehennen, Ackerbau und 250 Hochstammbäumen als Generationengemeinschaft mit seinen Eltern.

Externen Job aufgegeben

Im ersten Jahr auf dem Bauernhof arbeitete Jasmin Grieshaber noch extern auf ihrem Beruf als Personalsachbearbeiterin. «Ich habe dann aber gemerkt, dass mir die Arbeit auf dem Hof viel mehr Spass machen würde und dass es mich auch braucht», schaut sie zurück. Da hängte sie ihren externen Job an den Nagel. Nebst der Betreuung der drei Kinder und dem Haushalt ist sie nun vor allem im bäuerlichen Büro, in der Teigwarenproduktion und in der Produkteverarbeitung für den Eigenbedarf eingespannt. Ausserdem absolviert sie die Ausbildung zur Bäuerin mit Fachausweis am LZ Liebegg.

«Der Plan ist, irgendwann einmal zu heiraten, deshalb haben wir uns nicht allzu viele Gedanken über das Leben ohne Trauschein gemacht. Vielleicht ist es fahrlässig», sagt Jasmin Grieshaber. Andererseits: Sie und ihr Partner haben aufgrund ihrer Situation klare Lösungen und Vereinbarungen getroffen – das ist für viele Ehepaare nicht selbstverständlich. Die Bäuerin und Familienfrau erhält für ihre Arbeit einen fixen Monatslohn. So ist nebst der 1. Säule auch die 2. Säule abgedeckt. Sie bezahlt keine Miete, finanziert dafür das Haushaltsgeld. Auch schwierige Themen hat das Paar besprochen und eine Todesfallversicherung abgeschlossen: Stirbt der Partner oder die Partnerin, erhält der oder die Hinterbliebene eine Kapitalauszahlung.

Arbeit anerkennen

«Ganz wichtig sind auf jeden Fall die Kommunikation und Transparenz», betont Jasmin Gries­haber. Heutzutage könne man schriftlich so vieles vereinbaren und festlegen, da sei die ledige Bäuerin nicht unbedingt schlechter gestellt als eine verheiratete. «Was auf jeden Fall ganz wichtig ist, egal ob verheiratet oder nicht: Dass die Arbeit der Bäuerin nicht einfach so nebenbei und selbstverständlich läuft. Die Arbeit muss anerkannt und am besten entlöhnt werden. So steht, falls es einmal zu einer Trennung oder Scheidung kommt, keiner der Partner mit nichts da.»

 

Kurs zum Thema Konkubinat

hemen: Rechtliche Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat; zusammen wohnen und zusammen arbeiten; soziale Absicherung des Konkubinatpartners; Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag; Konkubinatvertrag. Es ist empfehlenswert, den Kurs gemeinsam als Paar zu besuchen.

Dienstag, 3. Dezember, 19.30 bis 22 Uhr, LZ Liebegg, Gränichen. Fr. 50.– für Einzelpersonen, Fr. 80.– für Paare. Anmeldung bis spätestens Montag, 18. November,
kurse@liebegg.ch