Der 29. Juni 2016 wird dem damals 40-jährigen Landwirt aus dem Aargauer Wynental wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Nach dem Güllen am Abend liefen plötzlich rund 500 Liter Jauche aus dem noch nicht ganz leeren Druckfass Richtung des nahegelegenen Erlenbächlis.

Der Grund: Der Landwirt stiess beim Verlassen des Feldes mit dem Auslassstutzen des Druckfasses am Boden auf. Der Stutzen war allerdings durchgerostet und gab nach, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Der Landwirt alarmierte sofort die Feuerwehr und den Brunnenmeister. Die Feuerwehr konnte den Bach stauen, die Gülle abpumpen und die Fische retten.

Staatsanwaltschaft: Fahrlässig gehandelt

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Aargauer Bauern daraufhin wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer zu einer bedingten Geldstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren und zusätzlich zu einer Busse von 500 Franken. Der Bauer sei seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und habe den Zustand des Druckfasses vor dem Güllen nicht kontrolliert. Der Landwirt erhob Einsprache gegen diesen Entscheid.

Defekt von aussen nicht erkennbar

Jetzt hat ihn das Bezirksgericht Kulm freigesprochen, wie die «Aargauer Zeitung» weiter berichtet. Der betroffene Stutzen am Druckfass rostete im Innern. Von aussen sei nicht erkennbar gewesen, dass dieser im Begriff war, kaputt zu gehen, urteilte das Gericht. Der Bauer habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt.

Die Verfahrenskosten gehen nach dem Freispruch zulasten des Staates.

jw