Bei einer Betriebsübergabe oder Betriebsaufgabe können hohe Steuern folgen. Dies ist dann der Fall, wenn der Landwirt bei der Übergabe oder Aufgabe des Betriebs Liegenschaften vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführt. An einer Infoveranstaltung von Lerch Treuhand AG in Schönbühl BE erklärte Thomas Nebiker die Fakten. Den Liquidationsgewinn ermitteln Beendet der Landwirt seine Tätigkeit, benötigt er seine…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 3 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.