Die Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden hat am Sonntag eine Vorlage für die Einrichtung von Wildruhegebieten im Alpstein zurückgewiesen. Alle übrigen Vorlagen nahm sie an. Die Mitglieder der Regierung und des Kantonsgerichts wurden im Amt bestätigt.

Ja zu Bezirks-Zusammenschluss

Mit sehr deutlichem Mehr hiess die Landsgemeinde den Zusammenschluss der Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte gut. Die Bezirke selbst und das Kantonsparlament hatten der Fusion schon zuvor zugestimmt. Schon am kommenden Sonntag kann nun die erste Bezirksgemeinde des neuen Bezirks stattfinden.

Ebenfalls mit sehr grossen Ja-Mehrheiten votierte die Landsgemeinde für einen Kredit von 38 Millionen Franken für die Sanierung und Erweiterung des Bürgerheims in Appenzell. Das 1903 eröffnete Haus entspricht bei weitem nicht mehr heutigen Bedürfnissen.

Zudem ist eine Aufstockung des Platzangebotes nötig. Zusätzlich zur Sanierung des bestehenden Hauses ist deshalb ein Erweiterungsbau geplant. Insgesamt wird das Bürgerheim künftig 72 stationäre Pflegeplätze bieten, heute sind es 49 Plätze.

Zwischen Appenzell und Haslen wird der Kantonsstrasse entlang ein Geh- und Radweg erstellt. Mit nur einzelnen Gegenstimmen hiess die Landsgemeinde zu diesem Zweck einen 12-Millionen-Franken-Kredit gut.

Dreimal Abstimmen nötig

Als es um die Einrichtung eines Wildruhegebietes im Alpstein ging, waren gleich drei Hand-Abstimmungen nötig, bis eine Mehrheit festgelegt werden konnten. Mit hauchdünner Mehrheit hiessen die Stimmberechtigten einen Rückweisungsantrag gut.

Die Vorlage wollte in den Gebieten Sonnenhalb, Chalberer, Marwees und Brugger Wald während der Wintermonate Wildruhegebiete einführen. Vorgesehen waren ein Jagdverbot sowie Leinenpflicht für Hunde. Das Betreten der Gebiete wäre weiterhin erlaubt gewesen - auf den offiziellen Wegen.

Parlament muss über die Bücher

Mit der Rückweisung geht die Vorlage nun wieder an den Grossen Rat, das Kantonsparlament. Er muss sich mit drei Forderungen des Antragstellers befassen.

Demnach sei im Gebiet Sonnenhalb auf ein Wildruhegebiet zu verzichten. Im weiteren sei zu prüfen, ob im Gebiet Bruggerwald tatsächlich noch mehr Schutz als heute nötig sei. Und schliesslich soll das Jagdgesetz regeln, dass künftig regelmässig überprüft wird, ob die Wildruhegebiete noch nötig seien.