Wildtierkorridore dienen der Vernetzung von Lebensräumen. Konkret sollen sie die Wandermöglichkeiten von Wildtieren verbessern. Aufgrund des Jagdgesetzes hat der Bund solche Korridore bezeichnet, diese sind in den kantonalen Richtplänen behördenverbindlich verzeichnet. Schweizweit gibt es 304 Korridore, im Kanton Luzern sind 26 im Richtplan aufgeführt. Diese seien «naturgerecht zu erhalten und bei Bedarf wildtierbiologisch aufzuwerten», heisst es auf der Website der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa). Schon seit vielen Jahren gibt es zu dieser Auslegung Diskussionen zwischen Behörden und Landbewirtschaftenden. So wird befürchtet, dass landwirtschaftliche Bauten, Folientunnel oder eingezäunte Obstanlagen in solchen Korridoren nicht mehr erlaubt wären.
Luzerner Unikum Freihaltezone
Im Kanton Luzern wurden als Besonderheit zusätzlich «Freihaltezonen» innerhalb der Korridore ausgeschieden. Dies sind Flächen mit höchsten Potenzial für Wildwechsel. Dort sei besonders zu achten, dass dieser nicht eingeschränkt wird. Aus Sicht des Bundes genügt das aber nicht: Es sei der ganze Wildtierkorridor räumlich und funktional zu schützen, hiess es schon im Vorprüfungsbericht des Bundes 2024 zum revidierten Luzerner Richtplan von 2023. Dieser Richtplan liegt noch bis 18. Dezember zur Vernehmlassung auf.
Nutzungsplanungen in Gemeinden laufen
Im Kanton Luzern sind allerdings mit Stand Anfang Oktober in 21 Gemeinden die kommunalen Nutzungsplanungen genehmigt, worin die Umsetzung der Freihaltezone in den Wildtierkorridoren geregelt ist. Vorgeprüft seien fünf Planungen, in Genehmigung und in Vorprüfung je einer und noch ausstehend seien sieben Gemeinden, teilt die Dienststelle Raum und Wirtschaft auf Anfrage mit.
Wie diese Freihaltezonen, welche die Landwirtschaftszone überlagern, in den Nutzungsplanungen der Gemeinden umzusetzen sind, ist in den «Erläuterungen zur Bestimmung im kantonalen Muster-Bau- und Zonenreglement bei Vorhaben im Wildtierkorridor» festgelegt. Nur diese Freihaltezonen seien in den kommunalen Nutzungsplanungen grundeigentümerverbindlich zu regeln, heisst es dort. «Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass sich die landwirtschaftliche Nutzung und die Sicherung der Durchwanderbarkeit in den Freihaltezonen Wildtierkorridor in fast allen Fällen vereinbaren lassen», schreibt Lawa-Dienststellenleiter Hans-Dieter Hess in diesen Erläuterungen.
Entwicklung wird behindert
In der Bauernschaft herrscht diesbezüglich aber nach wie vor viel Skepsis, weil zusätzliche Auflagen oder die Behinderung der betrieblichen Entwicklung wegen den Wildtierkorridoren befürchtet werden. Gemäss Erläuterungen sind denn auch neue Bauten und Anlagen in der Freihaltezone nicht zulässig. Ausnahmen könnten bewilligt werden, wenn die Beeinträchtigung durch Massnahmen kompensiert werden könne, und die Durchgängigkeit der Landschaft für Wildtiere funktional ungeschmälert erhalten bleibe. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) beurteilt die Freihaltezonen allerdings kritisch und intervenierte bei den Behörden. Die Schutzbestimmungen seien strikter als beispielsweise im Aargau, und das ökologische Ziel werde voraussichtlich verfehlt, wurde in einer LBV-Studie festgehalten.
Der Vollzug wurde allerdings im Kanton Luzern deswegen nicht angepasst, die Auflagen bleiben. Betroffene sollten deshalb bei der Verankerung der Freihaltezonen zu Wildtierkorridoren in den kommunalen Nutzungsplanungen genau hinschauen, findet der LBV.
Fokustag 14. November
Die mögliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb Wildtierkorridoren führt in der Praxis zu viel Unsicherheit und wirft Fragen auf. Deshalb findet am 14. November 2025 am BBZN Hohenrain LU ein Fokustag statt, von 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr. Thematisiert werden die aktuellen Vorgaben und Handlungsspielräume bei Bauten und Anlagen innerhalb der Wildtierkorridore. Es gibt einen Einblick in einzel- und überbetriebliche Lösungen für das Bauen innerhalb der Wildtierkorridore. Und erläutert werden die aktuellen Vorgaben und Möglichkeiten im Bereich der Wildschadensverhütung- und Vergütung. Anmeldeschluss ist der 7. November 2025.

