Gesellschaft und Politik sind sich einig: Küken zu schreddern ist nicht vertretbar. Seit dem 1. Januar 2020 ist es daher auch in der Schweiz gesetzlich verboten, die männlichen Nachkommen von Legehennen lebend zu schreddern. Weiterhin erlaubt ist hingegen, sie mit CO2 zu töten (weitere Details zur Anpassung der Tierschutzverordung).  Das Problem bleibt ungelöst Das grundlegende Problem ist mit einem…

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