Seit einem Jahr, mit Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzverordnung auf den 01.01.20, ist die Bakterienkrankheit Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig (mit Ausnahme des Schutzgebietes Wallis). Die Kantone hatten ein Jahr Zeit, «Gebiete mit geringer Prävalenz» auszuscheiden. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen die Häufigkeit des Auftretens von Feuerbrand auf Wirtspflanzen (Prävalenz) gering gehalten werden soll. Das betrifft zum Beispiel Erwerbsobstanlagen, Hochstamm-Obstgärten oder Baumschulen.

In St. Gallen seit dem 1. März amtlich

Im Kanton St. Gallen veröffentlichte das Landwirtschaftsamt im Februar mittels Allgemeinverfügung die betroffenen Gebiete sowie die entsprechende Karte im Geoportal. Die Gebietsausscheidung gilt definitiv seit dem 1. März.

Geschützt werden insbesondere Erwerbsobstanlagen mit einer Grösse von über einer Hektare. Diese Flächen waren im Rahmen der bisherigen Überwachung von Feuerbrand bereits als Schutzobjekte aufgeführt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Zusätzlich werden neu die Baumschulen als betroffene Gebiete aufgenommen. Wie gross die Schutzgebiete tatsächlich sind, konnten die zuständigen Stellen auf Nachfrage nicht sagen.

Einsprachefrist abgelaufen

Im Kanton Zürich wurden die ausgeschiedenen Gebiete am 1. Februar im Zürcher Amtsblatt publiziert. Die 30-tägige Einsprachefrist ist inzwischen abgelaufen. Rechtskräftig sind die Gebiete mit geringer Prävalenz noch nicht, räumt David Szalatnay, Fachstelle Obstbau am Strickhof, ein. Er geht aber davon aus, dass es keine Änderungen mehr geben wird.

Laut Szalatnay werden knapp 100 ha Apfel-Niederstammanlagen und gut 10 ha Birnenanlagen in Gebieten geringer Prävalenz ausgeschieden. Dies entspricht etwa 60 Prozent der Kernobstanlagen im Kanton Zürich.

1262 Hektaren im Thurgau

Etwas früher dran war man im Kanton Thurgau. Dort wurden die Gebiete bereits im Dezember im Thurgauer Amtsblatt publiziert, seit dem 1. Januar 2021 sind sie rechtsgültig. Urs Müller, Leiter Fachstelle Obstbau am BBZ Arenenberg, sagt: «Eigentlich sind es die früheren Gebiete der Schutzzone 1, die jetzt als Gebiete mit geringer Prävalenz gelten.» Neu hinzu kamen zwei Baumschulen.

Wie einem Dokument des Thurgauer Landwirtschaftsamts zu entnehmen ist, wurden in 48 politischen Gemeinden im Thurgau sowie je eine Parzelle in Gachnang und Wilen als Gebiete mit geringer Prävalenz ausgeschieden. Die Gebiete umfassen sämtliche Baumschulparzellen und eine Kernobstfläche von 1262 Hektaren.

 

Gebiete mit geringer Prävalenz

Die Gebiete mit geringer Prävalenz sind unter folgenden Links einsehbar: