Die Aussaat des Weizens ist in vollem Gange und erfolgt bis jetzt bei mehrheitlich trockenen Bedingungen. Abblühende Gründüngungen sollten jetzt an der Versamung gehindert werden, damit sie in Folgekulturen nicht als Durchwuchs zum Problem werden können.

Weizen: Anbauverfahren wählen

Das Anbauverfahren wird in Abhängigkeit der Vorkultur gewählt. Muss vor der Weizensaat eine Wiese umgebrochen werden, kann durch den Pflugeinsatz auf Glyphosat verzichtet werden. Nach Kartoffeln oder Zuckerrüben wird Weizen oft pfluglos im Mulchverfahren angebaut. Bei Mais als Vorkultur inKombination mit pflugloser Bodenbearbeitung besteht ein hohes Risiko für einen späteren Fusarienbefall. Um Neuinfektionen vorzubeugen, sollte Weizen nicht nach Mais angebaut oder es sollten die Ernterückstände eingearbeitet werden. Damit wird es für die Pilze schwieriger, den Winter zu überdauern. Zudem lassen sich weniger anfällige Sorte wie Montalbano (Klasse Top), Arina (Klasse I) und Spontan (Klasse II) wählen.

Gründüngungen nicht absamen lassen

Insbesondere früh gesäte Mischungen mit Sonnenblumen, Buchweizen, Grünschnitthafer und Ölrettich können in der Folgekultur als Durchwuchs zum Problem werden. Das Ausreifen der Samen kann etwa durch das Zerkleinern des Bestandes mit dem Mulchgerät verhindert werden. Ebenfalls lassen sich Messerwalzen einsetzen, welche die Pflanzen flach walzen und abknicken. Mit einem leicht angehobenen Mähwerk können die samenbildenden Pflanzenteile abgeschnitten werden. Somit kann der restliche stehende Pflanzenteil im Winter besser abfrieren. Beim Ölrettich gilt es allerdings zu beachten, dass er am besten abfriert, wenn er genügend entwickelt ist und stehend in den Winter geht. Falls bei der Saat oder der Pflanzung der Frühlingskultur zu vielorganisches Material unerwünscht ist (beispielsweise bei Dammkulturen), kann der Ölrettich auch erst im Februar zerkleinert werden.

Auch das Absamen von Unkräutern wie verschiedene Knöterich-, Amarant- und Hirsearten sollte verhindert werden. Hier lohnt sich unter Umständen das vorzeitige Mulchen – selbst wenn die Gründüngung noch nicht am Verblühen ist. Gründüngungen sollten auch aufProblemunkräuter wie Distel, Blacken oder Ackerwinde kontrolliert werden, weil sich diese dort bei lückigen Beständen problemlos vermehren können.

Erosionsrisiko vermeiden

Gründüngungen dürfen umgebrochen werden. Ausschlaggebend sind die Vorschriften zum Erosionsschutz: Relevante bewirtschaftungsbedingte Bodenabträge müssen verhindert werden. Wenn der Bodenabtrag nicht auf ein Starkniederschlagsereignis oder eine infrastrukturelle Ursache zurückzuführen ist, gilt er als bewirtschaftungsbedingt. Der Verzicht des Umbruchs im Herbst (Herbstfurche) reduziert das Erosionsrisiko über die Wintermonate deutlich. Stand am 31. August noch eine Kultur auf dem Feld, muss keine Gründüngung mehr gesät werden. Dennoch kann eine Winterbegrünung Erosion und Stickstoffauswaschung vermindern. Zum jetzigen Zeitpunkt eignet sich die Aussaat von Grünschnittroggen (nichtabfrierend) zum Beispiel nach Zuckerrüben oder Mais.