Man wolle der Kundschaft so weit als möglich Ertragsausfälle ersparen und daher den Besamungsdienst so lange als möglich anbieten. In seiner Medienmitteilung weist Swissgenetics darauf hin, dass Kunden von zu besamenden Tieren die Sicherheitsmassnahmen des Bundes einhalten sollten:

  • Kein Händeschütteln
  • Abstand von zwei Metern zum Besamungstechniker oder der Besamungstechnikerin einhalten
  • Besamungen ohne persönlichen Kontakt ermöglichen
  • Wasser und Seife, wenn möglich Desinfektionsmittel, sowie etwas zum Händetrocknen (kein Handtuch) zur Verfügung stellen

Quarantäne ist zu melden

Im Falle der Quarantäne eines Familienmitglieds oder einer anderen Person auf dem Betrieb, muss dies mit dem Besamungsauftrag der Meldestelle von Swissgenetics mitgeteilt werden. 

Bei Quarantänefällen gelten besondere Regelungen, die auch der Besamungsdienst einhalten müsse.