Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Artikel. Laut EU-Kommission soll das Abkommen die geschützten Waren vor Nachahmungen schützen und so auf beiden Seiten zu gegenseitigen Handelsvorteilen und einer steigenden Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten führen. Begonnen hatten die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Brüssel und China bereits im Jahr 2006.

EU-Liste der zu schützenden Herkunftsangaben

Die EU-Liste der in China zu schützenden Herkunftsangaben umfasst unter anderem Produkte wie „Cava“, „Champagner“, „Feta“, „Irischer Whisky“, „Münchener Bier“, „Ouzo“, „Polska Wódka“, „Porto“, „Parmaschinken“ und „Queso Manchego“. Zu den chinesischen Produkten zählen beispielsweise „Bohnenpaste aus Pixian“, „Weisser Tee aus Anji“, „Reis aus Panjin“ und „Ingwer aus Anqiu“.

Nach Kommissionsangaben ist China das zweitgrösste Zielland für Agrar- und Lebensmittelexporte aus der Europäischen Union; im Zeitraum von September 2018 bis August 2019 erreichten die betreffenden Lieferungen in die Volksrepublik einen Gesamtwert von rund 12,8 Mrd Euro. Wertmässig ist China der zweitwichtigste Importeur von Produkten mit geografischen Herkunftsangaben aus der EU. Brüssel rechnet damit, dass, dass das Interesse an solchen Waren weiter zunehmen wird.

Hohes Vertrauen in Qualität europäischer Produkte 

Als Vertreter der EU war auch der scheidende Agrarkommissar Phil Hogan bei derUnterzeichnung des Abkommens dabei. Hogan betonte, dass Europa weltweit für die hohe Qualität seiner geografischen Herkunftsangaben bekannt sei. Dementsprechend seien die Konsumenten auf der ganzen Welt auch bereit, einen entsprechend höheren Preis zu zahlen, da sie der Herkunft und Echtheit dieser Produkte vertrauten. Überdies zeige die getroffene Vereinbarung, dass das Engagement beider Seiten für eine enge Zusammenarbeit „ein Gewinn für beide Seiten“ sei. Dadurch würden die Handelsbeziehungen zugunsten des Agrar- und Ernährungssektors sowie der Verbraucher gestärkt.