Familie Hofer muss nach einer Geruchsklage einen Schweinezuchtstall schliessen. Der Grund ist der ungenügende Mindestabstand zur seit den 80er-Jahren bestehenden Bauzone. "Auch der Gemeinderat Meggen bedauert es sehr, dass sich die Familie in ihrer Existenz bedroht fühlt", wie er in einer Mitteilung schreibt. Der Aufruf der Familie Hofer für finanzielle Unterstützung, um den Neubau eines Stalles zu ermöglichen, habe viele emotionale Reaktionen ausgelöst. Dies führte auch zu vielen Protesten bei der Gemeinde. In einem Schreiben nimmt die Gemeinde Meggen nun Stellung zum Fall.

Betrieb erhöht Tierbestände

Zum Zeitpunkt der ersten Zonenplanung im Jahr 1977 war die Landfläche des Hofes bereits mehrheitlich überbaut, sodass die Gemeinde das Gebiet einer Bauzone zuweisen musste. Die Familie Hofer verkaufte Bauland, dadurch kam es zur Anbindung der Siedlung an ihren Landwirtschaftsbetrieb.

Im Jahr 1957 wurde auf dem benachbarten Grundstück gegenüber dem Stall ein Wohnhaus erstellt. Zum heutigen Zeitpunkt sei nicht nachvollziehbar, ob damals bereits eine Schweinehaltung betrieben wurde, so die Gemeinde. Jedoch sei belegt, dass der Tierbestand im Jahr 2015 erhöht wurde.

Laut der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) habe die Familie Hofer in den Jahren 2012 bis 2014 noch sieben Mastschweine gehalten. Seit dem Jahr 2015 seien es 20 Zuchtschweine und zwei Eber. Die Umstellung von Mast- zu Zuchtschweinen erforderte bauliche Veränderungen, welche ohne Bewilligung erstellt wurden.

Geruchsbelastung nimmt zu 

Der Nachbar kaufte sein Grundstück im Frühjahr 2013. Damals wurden noch weniger Schweine gehalten. Aufgrund der Umstellung und Erweiterung der Schweinehaltung habe die Geruchsbelastung zugenommen und der Nachbar reichte eine Geruchsklage ein.

Darauf forderten die kantonalen Behörden die Gemeinde auf, von der Familie Hofer ein nachträgliches Baugesuch zu verlangen. So konnten die Schweinehaltung zusammen mit den baulichen Veränderungen in einem Verfahren behandelt werden, wie die Gemeinde erörtert.

Der Gemeinderat verfügte schliesslich am 12. Dezember 2018, dass die Schweinehaltung im bestehenden Stall, stillgelegt werden müsse. Ein Abbruch des Gebäudes wurde jedoch nicht verfügt. 

Nutzen der Spendenaktion ungewiss

Mit den Spenden beabsichtigt die Familie Hofer den Schweinestall an einem neuen Ort nochmal aufzubauen. Bis zum heutigen Zeitpunkt liege jedoch kein bewilligungsfähiges Bauprojekt vor, so die Gemeinde Meggen. Im den Vorabklärungen habe die Familie bisher Standorte für die Erstellung von zwei Gebäuden aufgezeigt, für welche die kantonalen Fachstellen keine Bewilligung in Aussicht stellen konnten. Im Moment könne noch nicht geklärt werden, wann und wo ein möglicher Neubau realisiert werden könne.