"Wir hatten bisher nie Probleme mit den Nachbarn wegen Immissionen aus der Landwirtschaft", sagt Bauer Kaspar Hofer aus dem luzernischen Meggen. Nun aber regt sich ein neu zugezogener Nachbar auf und droht mit Klage. Hofers wirtschaften seit sieben Generationen auf der Hochrüti, inzwischen ist die Liegenschaft auf drei Seiten umbaut, die Wohnhäuser sind über die Jahre näher gerückt. In den letzten 20 Jahren wurde allerdings nicht neu eingezont, und alle Nachbarn wissen, dass hier gebauert wird. "Viele Leute freuen sich, dass unsere behornten OB-Kühe noch auf der Weide mit Glocken anzutreffen sind und die Schweine Auslauf geniessen", sagt Bäuerin Jutta Hofer. Auch der Miststock, perfekt von Hand geschichtet, bekannt als der schönste im Dorf, sorgt nicht für negative Reaktionen, obwohl unmittelbar neben der Strasse und an Wohnhäusern gelegen. Und auch das Güllen, wegen der vielen Feldobstbäume ohne Schleppschlauch, sei bei den Nachbarn akzeptiert, zumal möglichst am Freitag und Samstag darauf verzichtet werde.

Optimierungen schwierig
Die Schweinegerüche hingegen, die führen nun zu Diskussionen. "Es gab aber immer Schweine hier, und die haben auch seit Jahren Auslauf", erklärt Kaspar Hofer. Geändert hat aber der Nachbar, der in unmittelbarer Nähe vor zwei Jahren einen Ersatzneubau realisierte. Vor der Baueingabe habe er diesem aber noch signalisiert, dass Landwirtschaft auch mit Gerüchen verbunden sei, sagt Hofer. Das sei als kein Problem erachtet worden. Seit dem Einzug in den Neubau im Frühjahr 2016 änderte sich aber das nachbarschaftliche Verhältnis. Die Reklamationen häuften sich, vor allem während der geruchsintensiveren Sommerzeit.
Letzten Sommer kam es zu einem Augenschein, wo von einem Fachmann der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) festgestellt wurde, dass der Mindestabstand gemäss FAT-Bericht zur Wohnzone nicht eingehalten ist. Aufgrund des Tierbestandes in der Schweinescheune sollte dieser 58 Meter betragen, effektiv sind es 20 Meter. Geprüft wurden deshalb Massnahmen zur Verminderung der Geruchsimmissionen: Abluftreinigung sei bei diesem offenen Stall auch aus Kostengründen nicht möglich. Optimierungen der Fütterung zur Verminderung von Gerüchen gebe es für Mastschweine, nicht aber für Zuchtschweine. Schon heute werde der Stall sauber gehalten, die Ferkel seien auf Tiefstroh, Optimierungen seien kaum möglich. Die Gülle wird nicht bei der Schweinescheune gelagert, sondern per Bodenleitung zum Betriebszentrum geführt. So bleibe bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wohl nur die Stilllegung des Schweinestalles, wurde im Gutachten empfohlen.

Stallverlegung prüfen
Hofer hofft aber, dass es nicht so weit kommt. "Verzicht auf die Schweinehaltung gefährdet unsern ganzen Betrieb existenziell." Er denkt deshalb darüber nach, allenfalls seine Schweinescheune zu verlegen, weiter weg vom Siedlungsgebiet. Ob das raumplanerisch und finanziell bei dieser Bestandesgrösse sinnvoll ist, wird demnächst näher geprüft, dürfte aber laut Fachleuten eher nicht realistisch sein. Den Schweinebestand in einem Neubau aufzustocken komme wegen der Nährstoffsituation aber kaum in Frage, und die Milchwirtschaft aufgeben möchte er auch nicht, im Gegenteil. "Bioferkel und Biomilch sind gut bezahlt, und zusammen mit dem Biomostobst haben wir so drei rentable Standbeine", sagt Hofer.

js

Ausführlicher Artikel mit Fakten aus den Kantonen in der BauernZeitung Zentralschweiz und Aargau vom 4. August.