Für die besten Landwirtschaftsflächen gelten in der Schweiz spezielle Schutzbestimmungen. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) hat zum Ziel, mindestens 438'460 Hektaren davon zu erhalten. Jeder Kanton hat ein Kontingent zu sichern. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes führt allerdings dazu, dass die FFF zunehmend unter Druck geraten.

Ohne Kompensation

Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) engagierte sich bereits seit längerem dafür, dass Gewächshausflächen als FFF anerkannt werden. Der Berner Mitte-Nationalrat und Meisterlandwirt Heinz Siegenthaler hat dafür bereits im September 2017 eine Motion eingereicht.

Der Bundesrat soll eine Änderung des Raumplanungsgesetzes vorlegen, welche es ermöglicht, Gewächshäuser zur Produktion von Nahrungsmitteln auf Fruchtfolgeflächen zu errichten, ohne diese kompensieren zu müssen. Dies, soweit der natürliche Boden nicht versiegelt sei und regelmässig kultiviert werde. 

Politische Mühlen mahlen langsam

Die Motion war vor rund vier Jahren vom Nationalrat angenommen worden. Vergangenen Donnerstag, am 14. September 2023, war der Ständerat an der Reihe. Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) hatte mit knappem Mehr ein Nein beantragt. Der Ständerat folgte aber einem Antrag von Esther Friedli (SVP/SG) und nahm die Motion mit 27 zu 10 Stimmen und mit 2 Enthaltungen an.

Die Hürden bleiben hoch

Beim Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) freut man sich über den Entscheid: «Der VSGP begrüsst diesen sehr», so Markus Waber, Stv. Direktor, auf Anfrage. Gewächshäuser seien ein essenzieller Bestandteil der Schweizer Lebensmittelproduktion, welche einen wesentlichen Teil zur Versorgungssicherheit beitragen. 

Allerdings ist auch klar: «Die Hürden für den Bau eines Gewächshauses bleiben sehr hoch. Mit dem Entscheid wird eine dieser Hürden etwas tiefer», so Waber. «Die Flächen des gedeckten Anbaus können bei Mangellage durchwegs als Ackerfläche genutzt werden. Die Anrechenbarkeit an die FFF kategorisch auszuschliessen, wie es bisher durch den Sachplan FFF und dessen Erläuterungsbericht getan wurde, ist gegensätzlich zur Realität», hält er fest.

Die Anrechenbarkeit ermögliche die Erstellung eines Gewächshauses an einem entsprechend geeigneten Standort. «Wenn die Fläche nicht kompensiert werden muss, kann das Verfahren für die Bewilligung etwas kürzer ausfallen.»

Ein Spezialfall wie Golfplätze

Der Bundesrat hatte empfohlen, die Motion abzulehnen und den überarbeiteten Sachplan FFF abzuwarten. Am 8. Mai 2020 hatte er diesen gutgeheissen. Darin fallen Gewächshäuser bislang unter die Kategorie Spezialfälle, wie etwa auch Golfplätze oder die Flächen für Dauerkulturen.

«Sie können ans Inventar der FFF angerechnet werden, solange die FFF-Qualität durch die spezielle Nutzung nicht beeinträchtigt wird und auf den Flächen im Falle einer schweren Mangellage innerhalb eines Jahres wieder ein Ortsüblicher Ertrag von für die Landesversorgung relevanten Zielkulturen (Raps, Kartoffeln, Getreide und Zuckerrüben) möglich ist», heisst es im revidierten Sachplan.

Studien: Ja, aber?

Die Fachstelle Bodenschutz des Zürcher Amtes für Landschaft und Natur untersuchte 2016 fünf Böden in Gewächshäusern im Kanton darauf, ob sie die Anforderungen an Fruchtfolgeflächen (FFF) erfüllen würden. Ja, lautete das Urteil der Forschenden.

Auch das Bundesamt für Umwelt gab eine Studie in Auftrag. Für die Untersuchung der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften wurden sieben Gewächshäuser mit unterschiedlicher Bewirtschaftung ausgewählt: Bodenkultur, Hors-sol und saisonale Wechsel. Die Frage, ob Gewächshausböden grundsätzlich die Kriterien von FFF erfüllten, lasse sich aufgrund der kleinen Stichprobe nicht «abschliessend beantworten», heisst es im Schlussbericht vom Dezember 2019.