Mit der Annahme der Motion Aebi durch den grossen Rat werde die Umweltdirektion des Kantons Bern in eine schweizweite Vorbildfunktion gesetzt, schreibt der Verband Berner Waldbesitzer BWB in einer Mitteilung. Eingereicht hatte die Motion SVP-Grossrat Markus Aebi. Die Annahme motiviere die Umweltdirektion, die bestehenden Instrumente der Jagdplanung sachgerecht anzuwenden und die Problematik mutig und mit Vorbildcharakter anzugehen, schreiben die Waldbesitzer: «Was zählt ist, dass der Wald gerade dort, wo er seit Jahrzehnten nicht nachwachsen kann, endlich eine Chance bekommt.»
Rotwild soll sich nicht ungebremst ausbreiten können
Erreicht werden soll dies durch eine gezielte Regulation des Schalenwilds. Damit soll dem übermässigen Verbiss Einhalt geboten werden. Dieser führt nach Angaben der Waldbesitzer dazu, dass der Wald auf rund 40 Prozent der Fläche nur mangelhaft oder gar nicht nachwachsen kann. Die Massnahmen sollen ausserdem helfen, der Ausbreitung des Rotwilds vorzubeugen.
Das viele Wild lässt Wolfsbestände rasant wachsen
Einfluss auf die Schalenwildbestände und damit die Waldverjüngung hat auch der Wolf. Der Schweizerische Forstverein (SFV) kritisiert in diesem Zusammenhang die Revision der Jagdverordnung, die präventive Abschüsse von Wolfsrudeln schon ab dem kommenden Winter ermöglichen soll: «Wichtige Anliegen zur Waldverjüngung, welche der SFV im Rahmen der Jagdgesetzrevision eingebracht hat, werden nicht beachtet», heisst es in einem offenen Brief des SFV. Darin weisst der SFV darauf hin, dass die hohen Wildbestände auch zur rasanten Zunahme des Wolfsbestandes beigetragen hätten.
Forstverein fordert Vernehmlassung zur Jagdverordnung
Von der Revision der Jagdverordnung habe der SFV aus den Medien Kenntnis nehmen müssen: «Weshalb weder der Schweizerische Forstverein noch andere Organisationen der Waldseite bezüglich der geplanten Revision der Jagdverordnung konsultiert wurden, stösst in Anbetracht der oben genannten grossen Herausforderungen und des bis anhin in diesem Thema geleisteten Engagements auf grosses Unverständnis.» Der SFV verlangt deshalb von Bundesrat, eine ordentlichen Vernehmlassung durchzuführen.