Mit der Rückweisung der Gesamtschau durch die Wirtschaftskommission des Nationalrats WAK-N (wir berichteten) beginnt das Ringen um die AP22+, die nun zur AP24+ werden soll. Die Mehrheit der WAK-N folgt nämlich dem entsprechenden Vorschlag von Toni Brunner (SVP/SG). Wie SBV-Präsident CVP-Nationalrat und WAK-N-Mitglied Markus Ritter sagt, will man zuerst den Bundesrat auffordern, «zu den verschiedenen Initiativen, die hängig sind und den möglichen Konsequenzen bei einer Annahme auf eine künftige Agrarpolitik Stellung zu nehmen.» Erst dann könne ein konkreter Fahrplan diskutiert werden.

Rote Karte für Bundesrat

«Damit setzt die Landwirtschaft ein gewaltiges Zeichen», sagt der Luzerner CVP-Nationalrat und WAK-N-Mitglied Leo Müller. Er spricht gar von einer roten Karte für den Bundesrat und dessen Vorgehen. Obwohl der Bundesrat stets betonte, dass die Gesamtschau und die Entwicklung der Agrarpolitik zwei getrennte Dossiers seien, hängen sie zusammen. Die Inhalte der Gesamtschau bereiten nämlich in gewisser Weise das Terrain für die Botschaft zur AP22+ vor.

Eigentlich war vorgesehen, im Mai 2018 ein Aussprachepapier zu verabschieden und im vierten Quartal 2018 die Vernehmlassung zur AP22+ zu eröffnen. Darauf würde im Sommer 2019 die Botschaft folgen, die 2020 im Parlament diskutiert würde. Sofern der Nationalrat den Entscheid der WAK-N bestätigt, wird die Rückweisung «sowohl den Zeitplan, das Vorgehen des Bundesrates als auch die inhaltliche Ausgestaltung der nächsten Agrarpolitik beeinflussen», sagt deshalb Markus Ritter. Zwar könnte der Bundesrat am agrarpolitischen Entwicklungsprozess festhalten und wie geplant im Mai die nächsten Beschlüsse verabschieden. Ob das aber opportun ist, kann bezweifelt werden.

Verordnungsweg bevorzugt

Gleichwohl gibt es auch aus bäuerlicher Sicht den Wunsch nach Gesetzesänderungen. So haben unter anderem Bio Suisse, IP-Suisse und die Schweizer Milchproduzenten Anpassungen der AP22+ gefordert. Diesen Wünschen möchte der SBV zwar nachkommen, allerdings nicht auf Stufe des Landwirtschaftsgesetzes. Wie nämlich SBV-Präsident Markus Ritter sagt, wird die Höhe der Direktzahlungen auf Verordnungsebene festgelegt. «Auf dieser Ebene ist viel möglich», ergänzt Ritter.

hja