Am kommenden Donnerstag wird ein Prunkstück versteigert. Ein Grossteil der Gebäulichkeiten auf dem Münsinger Schwand steht zum Verkauf. Grund dafür ist der Konkurs der Bio Schwand AG, über den wir mehrfach berichtet haben.

Sehr deutliche Mehrheiten

Der Berner Grosse Rat hat nun am vergangenen Donnerstag versucht, die Weichen für die Versteigerung der traditionsreichen Schulgebäude in seinem Sinn zu stellen. «Die Liegenschaften sollen durch den Kanton Bern aus der Konkursmasse zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis ersteigert werden», forderte ein Postulat von Parlamentarier(innen) aus den Reihen von SVP, Grünen, GLP, EDU und die Mitte.

Das Postulat mit dem Titel «Neuanfang auf dem Schwand für den Kanton Bern!» wurde mit 132 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sehr klar angenommen. Noch deutlicher hiess das Berner Parlament die Forderung gut, dass der Kanton nach Erwerb mit einer umfassenden Strategie mehr Transparenz in die künftige Entwicklung auf dem Areal bringen soll. Hier sind die Grossräte gebrannte Kinder, herrschten doch auf dem Gelände in den letzten Jahren vor allem Unzufriedenheit und Ungewissheit bei allen Beteiligten.

«Eine zweite Chance, aus den Fehlern zu lernen»

Motionärin Katja Riem von der SVP, deren Vorstoss erst im Laufe der Debatte in ein Postulat umgewandelt wurde, erklärte in der Debatte, die neue Ausgangslage nach dem Konkurs der Bio Schwand AG von Ende Januar 2022 ermögliche dem Kanton Bern «eine zweite Chance, um dem geschichtsträchtigen Standort und Areal Schwand in Münsingen neuen Aufwind zu verschaffen und aus den vergangenen Fehlern zu lernen».

Regierungsrat und Baudirektor Christoph Neuhaus beteuerte im Grossen Rat, dass ihm das «Sorgenkind Schwand» am Herzen liege. Er bat um Verständnis dafür, dass er vor der Versteigerung am 8. Dezember nichts sagen könne über die Absichten des Kantons.

Gebe er bekannt, dass der Kanton die auf jeden Fall kaufen wolle, so treibe das den Preis in die Höhe. Verzichte er vorgängig in der Öffentlichkeit, würde das umgekehrt zu einem Dumpingpreis führen, so der Regierungsrat. Auch daran hat die Regierung kein Interesse, hat sie doch noch offene Forderungen gegenüber der konkursiten Bio Schwand AG.  

Vorkaufsrecht für den Kanton

Fest steht, dass der Kanton in jedem Fall ein gesetzlich festgeschriebenes Vorkaufsrecht hat. In der Versteigerung erhält der Höchstbietende nur einen provisorischen Zuschlag, anschliessend kann der Kanton entscheiden, ob er die Liegenschaften zu diesem Preis übernehmen will.

Angesichts des klaren Parlamentsentscheids würde es eher überraschen, wenn die Regierung – welche im Alleingang über den Rückkauf entscheiden kann – von dieser Gelegenheit nicht Gebrauch machen möchte.

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Seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten
Ausgeschrieben sind die Gebäude Schwand 2, 3, 4, 4a, 5, 7, 10, 13 und 17 (s. Übersichtskarte). Nicht betroffen vom Verkauf sind der Biobetrieb der Familie Siegenthaler (Schwand 18 und weitere Gebäude) sowie der Therapiehof (Schwand 6). Auf dem Portal Immoscout ist ein entsprechendes Inserat ausgeschrieben. Angepriesen wird das Objekt als «Areal Schwand, Büro, Seminar, Unterkunft, Restaurant, Wohnen, Gewerbe».